Husten mit Würgereiz bei Erwachsenen
Husten bis zum Erbrechen: Die Ursachen des Würgereizes
Beispielsweise Keuchhusten
Was verursacht Husten bis zum Erbrechen?
Gelegentlich tritt Husten so intensiv auf, dass er einen Würgereiz hervorruft oder sogar zum Erbrechen führt. Dies kann beispielsweise bei Keuchhusten der Fall sein.
Wer bereits unter langem oder heftigem Husten gelitten hat, kennt vielleicht das Gefühl des Würgens. Dies kann auftreten, wenn sich beträchtliche Mengen Schleim in den Atemwegen ansammeln. Auch ein langanhaltender, trockener Reizhusten kann mitunter ein würgendes Gefühl auslösen, welches sich bis zum Erbrechen steigern kann.
Besonders bei Kindern ist das Erbrechen nach Hustenanfällen keine Seltenheit, da der Schließmuskel zwischen Magen und Speiseröhre bei ihnen noch nicht vollständig entwickelt ist. Doch auch Erwachsene können von einem Würgereiz betroffen sein, der mit oder ohne Erbrechen einhergeht.
Eine Erkrankung, bei der Husten bis zum Erbrechen keine ungewöhnliche Erscheinung ist, stellt Keuchhusten (Pertussis) dar. Sowohl junge als auch ältere Menschen können diese Krankheit erleiden.
Keuchhusten verläuft, insbesondere bei ungeimpften Individuen, typischerweise in drei Phasen. Nach einer anfänglichen Phase, die Erkältungssymptomen ähnelt, folgt die sogenannte Anfallsphase: Betroffene erleben wiederholt heftige Hustenanfälle von mehreren Minuten Dauer, unterbrochen von tiefen, geräuschvollen Einatmungen. In dieser Phase empfinden viele Kranke - vor allem Kinder - während des Hustens einen Würgereiz oder würgen zähflüssigen Schleim hervor. Dies kann dazu führen, dass sie sich anschließend übergeben müssen. Diese Anfallsphase kann bis zu sechs Wochen andauern, bevor die sogenannte Erholungsphase einsetzt.
Weitere Anzeichen für Keuchhusten und deren potenzielle Gefahren werden hier erläutert.
Doch nicht nur bei Keuchhusten, auch im Zusammenhang mit zahlreichen anderen Leiden kann ein Würgereiz beim Husten auftreten. Ein Beispiel hierfür ist die akute Bronchitis: Wenn die damit verbundenen Hustenattacken sehr stark sind, können Symptome wie Kopfschmerzen oder ein Würgereiz, mit oder ohne Erbrechen, die Folge sein. In den meisten Fällen klingt die Erkrankung von selbst ab.
Normalerweise birgt Würgereiz oder Erbrechen nach dem Husten keine ernsthaften Risiken. Bei bestimmten begleitenden Symptomen ist jedoch eine umgehende ärztliche Untersuchung unerlässlich, da dies auf eine ernsthafte Erkrankung hindeuten könnte.
Kinder, die stark husten und anschließend erbrechen, dabei weder essen noch trinken und zusätzlich schnell und schwer atmen, sollten unverzüglich von einem Arzt oder einer Ärztin begutachtet werden. Eine mögliche Ursache könnte hier eine RS-Virus-Infektion sein. Obwohl diese Infektion meist harmlos verläuft, können einige Kinder einen schweren Krankheitsverlauf entwickeln. Auch bei Verdacht auf Keuchhusten ist in jedem Fall medizinischer Rat einzuholen.
Unabhängig von Würgereiz und/oder Erbrechen sollte starker oder lang anhaltender Husten im Zweifelsfall immer ärztlich abgeklärt werden. Dies gilt insbesondere, wenn:
- Beschwerden wie hohes Fieber, Schüttelfrost, nächtliches Schwitzen oder ein starkes Krankheitsgefühl hinzukommen.
- Atemnot auftritt oder pfeifende/keuchende Atemgeräusche hörbar sind.
- Lippen oder Schleimhäute eine bläuliche Verfärbung aufweisen.
- sich Blut im abgehusteten Schleim befindet.
Erbrechen kann zudem problematisch werden, wenn es gehäuft auftritt. Dies führt zu einem erheblichen Verlust von Flüssigkeit und Elektrolyten. Insbesondere bei Kindern besteht die Gefahr einer schnellen Austrocknung des Körpers. Daher ist es von großer Bedeutung, den Flüssigkeitsverlust frühzeitig auszugleichen. Dies gelingt meist durch ausreichende Flüssigkeitszufuhr, beispielsweise in Form von Wasser oder Tee. Das Trinken erleichtert gleichzeitig das Abhusten von Schleim.
Wenn der Husten länger anhält oder sich sogar verschlimmert, sollte ein Arzt oder eine Ärztin konsultiert werden. Wann genau dies ratsam ist, hängt unter anderem von eventuellen Vorerkrankungen, dem Alter der Person und zusätzlichen Symptomen ab. Im Zweifelsfall ist stets eine zeitnahe ärztliche Abklärung zu empfehlen.