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Physiotherapie von krankenkasse übernommen

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für meine Physiotherapie?

Physiotherapie - wer trägt die Kosten? Übernimmt die Krankenversicherung die Rechnung?

Diese Frage wird im Praxisalltag immer wieder gestellt. Es zeigt sich, dass die Kostenübernahme für viele Patienten noch unklar ist. Dabei ist die Abwicklung gar nicht so komplex. Wir erläutern Ihnen präzise, wer die Behandlungskosten trägt und wie die Abrechnung abläuft.

Wenn Sie eine Verordnung für Physiotherapie von Ihrem Arzt erhalten, übernimmt die obligatorische Grundversicherung - also Militär-, Unfall- und Invalidenversicherung - die Kosten vollständig. Bei der Abrechnung mit der Krankenkasse wird jedoch der Eigenanteil, die Franchise, abgezogen.

In der Schweiz können Sie in Ihrem Versicherungsvertrag mit der Krankenkasse selbst bestimmen, wie hoch der Franchisebetrag (300-2500 CHF) sein soll. Nach Abzug bzw. Verwendung dieses Eigenanteils tragen Sie als Versicherte/r noch 10% des Rechnungsbetrags selbst. Die restlichen 90% übernimmt die Krankenversicherung.
Die Preise für die Behandlungen sind durch Tarifverträge mit den Krankenversicherungen, Invaliden-, Unfall- und Militärversicherungen kantonal festgelegt und sind unter www.physioswiss.ch einsehbar.
Beachten Sie bitte: Die Grundversicherungen übernehmen keine Kosten ohne ärztliche Verordnung.

Übernimmt auch meine Zusatzversicherung die Physiotherapie?

Häufig wird gefragt, ob die Physiotherapie über die Zusatzversicherung für alternative Therapien abgerechnet werden kann. Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Da die Physiotherapie als Leistung der Grundversicherung gilt, kann sie nicht zusätzlich von der Zusatzversicherung übernommen werden.

Was passiert, wenn ich die Kosten selbst tragen möchte?

Als Selbstzahler/in können Sie jederzeit physiotherapeutische Behandlungen, klassische Massagen oder andere Dienstleistungen der Praxis in Anspruch nehmen - auch ohne ärztliche Verordnung. In diesem Fall erhalten Sie nach der Behandlung eine Honorarrechnung, die Sie selbst begleichen müssen. Eine Einreichung bei der Krankenkasse ist nicht möglich. Die Preise variieren dabei je nach Praxis und unterliegen keinen Tarifverträgen.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung nach der Therapieserie?

Nach Abschluss der Therapieserie (in der Regel 9 Behandlungen verordnet durch den Arzt) wird die Rechnung meist elektronisch an die Versicherung übermittelt (ggf. nur mit gültiger Verordnung möglich). Es existieren nur noch wenige Krankenkassen, die die Rechnungen in Papierform postalisch erhalten möchten. Das Abrechnungsverfahren bleibt jedoch gleich.
Honorarrechnungen für Selbstzahler werden in der Regel nach Abschluss der vereinbarten Behandlungen (praxisintern geregelt, oft nach 5 Terminen) per Post zugestellt.

Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte direkt.