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Wie lange sind Gasheizungen noch zeitgemäß?

Werden Gasheizungen untersagt? Diese Frage stellen sich seit Jahresbeginn wohl viele Menschen. Schließlich beheizt nach wie vor ein beträchtlicher Teil der deutschen Haushalte seine Wohnungen mit Erdgas. Die Bundesregierung hatte zunächst beabsichtigt, ein Verbot für Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 zu verordnen.

Im Gegenzug sollten Wärmepumpenheizungen umfassender subventioniert werden, um den Wechsel zu vereinfachen.

Inzwischen hat sich die Situation jedoch geändert: Aufgrund mangelnder Realisierbarkeit wurde das Verbot nun verworfen. Auch wenn ein generelles Gasheizungsverbot momentan nicht mehr aktuell ist, hat sich an der Ausgangssituation indes nichts geändert.

Die Bundesregierung möchte weiterhin fossile Energieträger durch zukunftsfähige Alternativen ersetzen. Perspektivisch wird das Verbot von Gasheizungen also kommen, selbst wenn uns noch kein präzises Datum vorliegt.

Was dies für Sie und Ihren Haushalt bedeutet und welche Alternativen zu Gasheizungen existieren, erfahren Sie hier detailliert.

Essenzielle Informationen zum Heizungsgesetz

  • Nach der Wahl im Jahr 2025 wird von den Parteien eine Überarbeitung des Heizungsgesetzes in Aussicht gestellt.
  • Bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin genutzt werden, ein sofortiger Stopp ist nicht vorgesehen.
  • Künftig müssen neue Heizungsanlagen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Die Installation von Gas- und Ölheizungen wird schrittweise bis zum Juni 2028 eingestellt.

Wie lange dürfen Gasheizungen voraussichtlich noch betrieben werden?

Eventuell sind Sie gerade erst frisch umgezogen, planen einen Wohnortwechsel oder suchen nach einer alternativen Heizoption. Dann ist es ratsam, bei der Auswahl eines neuen Heizsystems besonders auf die Zukunftsorientierung zu achten.

Gasheizungen verlieren hierzulande zunehmend an Bedeutung, da die Regierung langfristig auf regenerative Energien setzen will.

Wärmepumpen sollen in den kommenden Jahren zum neuen Standard avancieren und werden daher vom Staat umfangreich unterstützt. Die Bezuschussung wurde ab 2024 weiter aufgestockt und fokussiert sich nun verstärkt auf den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien in Heizungsanlagen.

Bereits in einer Pressemeldung vom Juli 2022 wurde ein „Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudebereich' präsentiert. Dieses richtet sich nach den ehrgeizigen deutschen Klimazielen und soll gewährleisten, dass der Gebäudesektor künftig die zulässigen Jahresemissionen einhält.

Die gegenwärtige energiepolitische Lage, besonders die Konsequenzen des Ukraine-Konflikts, hat Deutschland des Weiteren dazu bewogen, seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Wärmepumpen und weitere umweltschonende Heiztechnologien spielen dabei eine wichtige Rolle.

Anfangs war geplant, ab 2024 ein generelles Verbot für den Einbau neuer Gasheizungen zu verfügen. Dies hätte vor allem Neubauten betroffen, wo die Regelung bereits 2023 hätte wirksam werden sollen. Doch im Oktober 2022 wurde der Plan abgeändert: Ein vollständiges Gasheizungsverbot wurde 2024 nicht umgesetzt.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Bundesregierung weiterhin darauf abzielt, Gasheizungen durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Dieser Prozess verläuft sukzessive, und Wärmepumpen werden schon jetzt massiv gefördert, um Hausbesitzern den Umstieg zu erleichtern.

Falls Sie also über eine neue Heizvariante nachdenken, könnte eine Wärmepumpe eine zukunftssichere und staatlich geförderte Option darstellen.

Auf die Frage, ob man heutzutage noch eine Gasheizung installieren lassen sollte, lautet unsere klare Empfehlung folglich: Nein.

Dürfen ältere Gasheizungen weiterhin verwendet werden?

Infolge der Tatsache, dass das pauschale Gasheizungsverbot nun aufgehoben wurde, können Gasheizungen weiterhin installiert und betrieben werden. Insbesondere H2-ready-Gasheizungen, die zukünftig auf Wasserstoff umgerüstet werden können, sind auch nach den neuen Bestimmungen zulässig.

Ein gänzliches Verbot von Gasheizungen ist jedoch langfristig vorgesehen, bis spätestens 2045 sollen alle fossilen Heizungen durch umweltverträglichere Alternativen ersetzt werden.

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Immobilieneigentümer ihre Gasheizung spätestens nach 30 Jahren austauschen, wenn sie besonders unwirtschaftlich sind, wie beispielsweise Konstanttemperaturkessel. Heizungen, die weniger als 30 Jahre alt sind und effizient arbeiten, dürfen weiterhin genutzt werden.

Fachleute betonen, dass viele Gasheizungen schon nach 15 bis 20 Jahren an Effizienz einbüßen. Ein frühzeitiger Austausch kann sich also durchaus rentieren, besonders wenn moderne Alternativen wie Wärmepumpen in Betracht gezogen werden. Diese bieten sowohl durch Förderungen als auch durch niedrigere Betriebskosten langfristig ökonomische Vorteile.

Es ist abzusehen, dass Gasheizungen allmählich vom Markt verschwinden werden, da sich immer mehr Service-Techniker und Handwerker auf die Installation und Wartung von erneuerbaren Heiztechnologien wie Wärmepumpen spezialisieren.

Perspektivisch wird die Nachfrage nach fossilen Heizsystemen weiter sinken, da die Wärmewende und die Förderung erneuerbarer Energien kontinuierlich voranschreiten.

Unser Ratschlag:

Das Gasheizungsverbot wird kommen, so viel steht fest. Wann genau, ist derzeit noch ungewiss, aber es steht fest, dass die Lebenszeit der Gasheizung begrenzt ist. Anbieter versuchen daher vor allem, ihre Gasheizungen zu veräußern, ehe ein Verbot tatsächlich in Kraft tritt.

Lassen Sie sich daher nur nach sorgfältiger Abwägung von vorteilhaften Gasheizungs-Angeboten verleiten. Entscheiden Sie sich im Zweifelsfall für die nachhaltigere Option.

Welche Alternativen zu Gasheizungen sind verfügbar?

Die Gasheizung ist vom Aussterben bedroht. Beheizt werden muss aber trotzdem. Welche Alternativen stehen Konsumenten also zur Wahl, die mindestens ebenso effizient und zuverlässig sind wie Erdgas? Neben hybriden Systemen sind dies die gängigsten Alternativen:

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Wärmepumpe:

Hier wird die in der Umgebung gespeicherte Wärmeenergie genutzt. Diese verdampft ein Kühlmittel in der Heizung, wobei die generierte Energie in einem Verdichter komprimiert wird.

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Infrarotheizung:

Eine Infrarotheizung besteht aus Heizpaneelen, welche an diversen Stellen im Raum befestigt werden. Durch das Erwärmen der angestrahlten Flächen kann auf diese Weise geheizt werden.

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Solarthermie:

Hierfür benötigen Sie eine Solaranlage auf dem Dach, welche Sonnenlicht in Wärmeenergie umwandelt. Diese kann zur Erhitzung von Brauchwasser oder zur Raumtemperierung genutzt werden.

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Holz- und Pelletheizung:

Bei dieser Variante wird der jeweilige Rohstoff schlichtweg verbrannt. Der Vorgang ist dennoch CO₂-neutral, da lediglich so viele Emissionen freigesetzt werden, wie von der Pflanze gespeichert wurden.

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Brennstoffzellenheizung:

Durch die Verbindung von Wasserdampf und Gas entstehen in der Folge Kohlendioxid und Wasserstoff. In der Brennstoffzelle reagiert dieser Wasserstoff dann gemeinsam mit Sauerstoff zu Wasser, welches erwärmt werden kann.

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Fernwärme:

In diesem Fall gelangt erwärmtes Heizwasser in den Heizkörper der eigenen Wohnung über ein Fernwärmenetz. Das Ganze ist ein geschlossener Kreislauf mit Vor- und Rücklauf.

Wissenswertes:

Bei vielen Häusern empfiehlt es sich, im Nachhinein einen Kaminofen zu installieren. Entscheidend dafür ist, dass das Haus bereits über einen Rauchabzug verfügt.

Als Mieter müssen Sie im Vorfeld aber unbedingt die Genehmigung des Vermieters einholen. Denn der Einbau eines Kamins stellt eine bauliche Veränderung dar, bei der das Apartment grundlegend verändert wird.

Wird der Austausch von Gasheizungen finanziell unterstützt?

Wenn Eigenheimbesitzer und Vermieter vermehrt dazu angeregt werden sollen, ihre Gasheizungen zu ersetzen, stellt sich eine legitime Frage: Wer soll das bezahlen? Gibt es eine Unterstützung durch die Bundes- oder Landesregierung?

An dieser Stelle haben wir eine erfreuliche Nachricht für Sie: Der Staat unterstützt moderne Heizungen mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Höhe der Förderungen im Jahr 2024 pro Heizungstyp:

Wechsel zu:ZuschussHT-BonusWPE-BonusWPK-BonusMax. Fördersatz
Sole-Wasser-Wärmepumpe30%20 %5 %5 %70 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpe30 %20 %5 %5 %70 %
Luft-Wasser-Wärmepumpe30 %20 %5 %55 %
Solarthermie30 %20%50 %
Brennstoff-Zellen-Heizung30 %20 %50 %
Biomasse-Heizung30 %20 %50 %
EE-Hybrid30 %20 %5 %55 %

Relevante Hinweise:

  • Die beiden Wärmepumpen-Boni (Energiequelle & natürliches Kältemittel) sind nicht miteinander vereinbar.
  • Brennstoffzellenheizungen werden nur gefördert, sofern sie mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.
  • Biomasse ist nur in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie förderfähig.

Förderungen seit 2024:

Das im September 2023 neu konzipierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), oftmals als Heizungsgesetz tituliert, zielt auf den schrittweisen Verzicht auf Öl- und Gasheizsysteme ab. Um diese Transformation zu beschleunigen, wurden die Heizungsförderungen ab 2024 überarbeitet.

Seit 2024 erhalten sämtliche Heizungen, die mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien fußen, staatliche Zuwendungen. Die neue Förderstruktur gestaltet sich hierbei folgendermaßen:

Basisförderung (30%): Heizsysteme, die mindestens 65 Prozent regenerative Energien nutzen, erhalten eine staatliche Basisförderung in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten. Dies betrifft erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen und Solarthermie.​

Klimageschwindigkeits-Bonus (bis zu 20%): Eigentümer, die bis Ende 2028 auf erneuerbare Heizsysteme umsteigen, erhalten einen Bonus von 20%. Dieser Bonus reduziert sich ab 2029 alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte.​

Einkommensabhängiger Bonus (30%): Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro gibt es einen zusätzlichen Bonus von 30%. Dieser gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer​.

Effizienzbonus (5%): Ein Innovationsbonus in Höhe von 5% wird für den Einsatz natürlicher Kältemittel (wie Propan) oder für die Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Wärmepumpen gewährt​.

Die Boni lassen sich kombinieren, solange der höchstmögliche Förderbetrag von 70 Prozent nicht überschritten wird. Seit 2024 gilt für förderfähige Kosten eine Obergrenze von 30.000 Euro, was bedeutet, dass die Förderung lediglich bis zu diesem Betrag verrechnet wird.

Wenn eine Heizung beispielsweise 40.000 Euro kostet und ein Fördersatz von 50 % greift, wird die Förderung ausschließlich auf die förderfähigen 30.000 Euro angewendet.
Dies resultiert in einer Förderung von 15.000 Euro.
Im Vergleich zu der Regelung von 2023, bei der noch eine Höchstgrenze von 60.000 Euro galt, wären 16.000 Euro Förderung denkbar gewesen.
Daher kann die Förderung seit 2024 je nach Projekt weniger attraktiv ausfallen​.

Zuvor wurde das Heizungstausch-Programm über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Seit Februar 2024 ist die KfW zuständig, und Anträge können ab diesem Zeitpunkt gestellt werden. 

Maßnahmen können unter gewissen Voraussetzungen auch rückwirkend bis zum 31. August 2024 gefördert werden, selbst wenn der Auftrag und die Maßnahmen bereits begonnen haben​.

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