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Db Ticket München

Fahrplanauskunft für Personen mit Sehbehinderung

Fahrrad-Sparbillett
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Das Fahrrad-Ticket 'BASTI(R)' stellt das besonders preiswerte Ticket für die Beförderung von traditionellen, nicht zusammenlegbaren Fahrrädern in S-Bahnen und Regionalzügen dar. Wenngleich das Angebot im Vergleich zu Fahrrad-Tageskarten einigen Beschränkungen unterliegt, ist es mit lediglich 1 Euro pro Fahrt äußerst preiswert.

Verkaufsweg: Digital im Internet und in Fahrkarten-Apps.

Kontext: 'BASTI(R)' ist die Kurzform für 'Bayerisches SPNV-Ticket Rad'. 'SPNV' steht für 'Schienenpersonennahverkehr' und umfasst Regionalzug und S-Bahn. Durch das Ticket möchte der Freistaat Bayern eine zukunftsfähige Mobilität stärker begünstigen.
 

Bedingungen zur Fahrradmitnahme: Je Person ein gängiges Rad (Pedelec bis 250 Watt) sowie Fahrrad-Transportanhänger (sofern faltbar und zusammengelegt befördert). Beförderung ausschließlich in Mehrzweckbereichen, Eingangsbereichen, Traglastbereichen mit Klappsitzen und Fahrradbereichen. Umfangreichere Räder ohne Antrieb: nur, falls hinreichend Raum vorhanden ist. Transporträder mit oder ohne Antrieb (auch für Kinder): keine Beförderung. 

Keine Beförderungsgarantie: Das Ticket beinhaltet keinen Anspruch auf Transport. Bei mangelndem Platz kann die Beförderung untersagt werden. 

Ratschlag für Sparer: Zusammengelegte Fahrräder/ Fahrradanhänger können kostenlos mitgenommen werden, falls sie auf dafür vorgesehenen Flächen für Handgepäck und Traglasten sicher und ohne Überhang untergebracht werden können.

Die Gültigkeitsdauer des BASTI(R)-Tickets

Das BASTI(R)-Ticket ist eine Einzelfahrkarte. Es gilt für eine Fahrt mit Regionalzügen und S-Bahnen von einem Startpunkt zu einem Zielpunkt innerhalb von Bayern. Einschränkungen existieren bezüglich des Beförderungszeitraums sowie bei den nutzbaren Strecken. Eine Rückerstattung oder ein Austausch eines Tickets sind nicht möglich.

Auf folgenden Regionalstrecken ist ein BASTI(R)-Ticket nicht gültig:

  • RE 1 München Hbf - Nürnberg Hbf (DB Regio)
  • RE 23 München Hbf - Hof Hbf (Alex-Züge - Die Länderbahn)
  • RE 25 München Hbf - Furth im Wald (Alex-Züge - Die Länderbahn)
  • RE 5 München Hbf - Rosenheim - Salzburg (BRB)
  • RB 54 München Hbf - Rosenheim - Kufstein (BRB)

Anmerkung: Fahrrad-Tageskarten gestatten auf diesen Routen die Mitnahme. 

Zu folgenden Zeiten besitzt ein BASTI(R)-Ticket keine Gültigkeit;

Das ganze Jahr:

  • jeweils von Montag bis Freitag in der Zeitspanne von 3:00 Uhr bis 9:00 Uhr
  • an bayernweit gültigen Festtagen sowie am fünfzehnten August (Maria Himmelfahrt)

Im Sommerhalbjahr (vom fünfzehnten März bis zum dritten Oktober):

  • Am Wochenende (ab Freitag 12:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr)

Anmerkung: Fahrrad-Tageskarten gewähren zu mehr Zeitpunkten die Mitnahme. Aber auch hierbei gibt es eingeschränkte Zeiten.

Entwertung Ihres Tickets

Diese Fahrkarten müssen noch entwertet werden

Ihre Einzelfahrscheine, Streifenkarten- und Tageskarten müssen vor Fahrtbeginn gestempelt werden. Erst durch diese Entwertung am dafür vorgesehenen Automaten werden die Tickets für die Fahrt gültig.

Regionalzug

Im Regionalzugverkehr sind die Tickets am Bahnsteig oder beim Zugang zum Bahnsteig zu entwerten. Eine Entwertung innerhalb des Verkehrsmittels ist nicht erlaubt.

S-Bahn

Wenn Sie die S-Bahn nutzen, müssen die Tickets am Bahnsteig oder beim Zugang zum Bahnsteig entwertet werden. Eine Entwertung innerhalb des Verkehrsmittels ist unzulässig.

Regelung bei Fahrkartenautomaten an S-Bahn Stationen:
An den Automaten der Deutschen Bahn an S-Bahn Stationen haben Sie bei Einzelfahrkarten, Tageskarten und den CityTourCard Angeboten die Möglichkeit, zwischen einer entwerteten und einer nicht entwerteten Ausgabe der Tickets zu wählen. Wenn Sie Fahrkarten im Vorverkauf erwerben, wählen Sie bitte die "Ausgabe ohne Entwertung".

U-Bahn

Wenn Sie die U-Bahn nutzen, müssen Fahrkarten am Bahnsteig oder am Zugang zum Bahnsteig entwertet werden. Eine Entwertung innerhalb des Verkehrsmittels ist nicht durchführbar.

Bus

Im Busverkehr müssen die Tickets im Bus entwertet werden. Eine Entwertung an der Haltestelle ist nicht möglich.

Tram

Bei der Benutzung der Straßenbahn müssen Fahrkarten innerhalb des Verkehrsmittels entwertet werden. Eine Entwertung an der Haltestelle ist nicht gestattet.

Diese Fahrkarten sind schon ab dem Kauf am Automaten entwertet

Die meisten Tickets können Sie auf Vorrat erwerben. Bedenken Sie aber, dass manche Tickets bereits ab Kauf entwertet sind:

  • Einzel- und Tageskarten, die am Automaten in Tram, Metro- und StadtBus in München gekauft werden können
  • Einzel- und Tageskarten, die über elektronische Fahrscheindrucker in MVV-Regionalbussen erworben werden
  • Airport-City-Day-Ticket
  • Die DB-Angebote Bayern-Ticket und die Fahrrad-Tageskarte Bayern

Was kann man tun, wenn der Entwerter nicht funktioniert?

Grundsätzlich gilt: Eine Fahrt in den MVV-Verkehrsmitteln ist nur mit einem gültigen Fahrschein gestattet. Manche Fahrscheine sind erst nach der Entwertung gültig - was aber, wenn der Entwerter außer Betrieb ist?

Wenn der Entwerter außer Funktion ist, überprüfen Sie bitte, ob Sie Ihr Ticket an einem anderen Entwerter entwerten können. An vielen Bahnhöfen im MVV-Gebiet befinden sich mehr als ein Entwerter. Wenn alle Entwerter an einem Ort ausgefallen sind, können Sie Ihre Reise trotzdem antreten.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Machen Sie ein Foto vom defekten Gerät und notieren Sie sich die entsprechende Gerätenummer.
  • Melden Sie den Defekt dem zuständigen Verkehrsunternehmen und geben Sie den Standort des Gerätes an.
  • Die Kontaktinformationen zur Meldung von technischen Problemen sind am Gerät neben der Gerätenummer zu finden.
  • Im Falle einer Ticketkontrolle kann Ihnen möglicherweise auch bei einer Entwerterstörung ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00€ in Rechnung gestellt werden. Auf der Fahrpreisnacherhebung ist notiert, dass möglicherweise eine Automatenstörung vorlag.
  • Diese Fahrpreisnacherhebung können Sie innerhalb von vierzehn Tagen beim zuständigen Verkehrsunternehmen einreichen, damit die Entwerterstörung untersucht werden kann. Wenn tatsächlich eine Störung vorlag, brauchen Sie die 60,00€ nicht zu entrichten. In diesem Fall wird dann lediglich der übliche Preis fällig.
  • Die Kontaktinformationen des prüfenden Verkehrsunternehmens finden Sie auf der Fahrpreisnacherhebung.

Im Übrigen: Bei Problemen mit dem Automaten ist das Vorgehen identisch.

© 2025 MVV GmbH

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