Autoglasschaden Teilkasko
Glasschaden beim Auto: Schadensmeldung, Kosten und Haftung
Von Murat Kilinc
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was sollten Autofahrer über beschädigte Scheiben wissen?
Wechselnde Witterungsverhältnisse können die Frontscheibe erheblich beanspruchen und zu Rissen im Glas führen. Auch lose Steine auf der Fahrbahn können zu Steinschlägen an den Fahrzeugscheiben führen. Solche Schäden sind ärgerlich und potenziell gefährlich und sollten schnell von Fachleuten behoben werden.
Wann liegt ein Glasschaden am Fahrzeug vor? Wer trägt die Kosten für Reparatur oder Austausch? Übernimmt die Haftpflicht- oder die Teilkasko-Versicherung die Kosten? Fallen Selbstbeteiligungen an? Führen Glasschäden zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie? Dieser Ratgeber beantwortet diese und weitere Fragen.
FAQ: Glasschaden
Hierunter fallen alle Schäden an Scheiben und Gläsern des Fahrzeugs. Dazu gehören die Frontscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Dachfenster, Spiegel und Beleuchtungseinrichtungen.
In der Regel deckt die Teilkasko Glasschäden ab, die durch Hagel, Steinschlag oder Wildunfälle verursacht wurden. Selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus sind hingegen nicht durch die Versicherung gedeckt.
Nein, bei einer Teilkasko-Versicherung ist die Prämie unabhängig von der Schadensfreiheitsklasse festgelegt.
Kostenübernahme bei Glasschäden am Auto
Glasschäden betreffen oft die Frontscheibe, aber auch Schäden an anderen Fahrzeugteilen aus Glas oder Kunststoff sind möglich.
- Frontscheibe
- Heckscheibe
- Seitenscheiben
- Dachschiebefenster
- Panoramadach
- Beleuchtung
- Seitenspiegel
- Rückspiegel
Steinschläge, Risse oder Brüche an diesen Komponenten können von der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Tritt ein Glasschaden bei einem selbstverschuldeten Unfall an einem anderen Auto auf, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, da diese nur für Schäden an fremden Fahrzeugen greift.
Wichtig: Berücksichtigen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Versicherung übernimmt die Kosten nur, wenn diese nicht höher sind als die Selbstbeteiligung. Diese liegt bei einer Teilkasko oft bei 150 Euro, bei einer Vollkasko bei 300 Euro. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen.
Glasschaden bei der Versicherung melden - Muster
Um die Kosten für beschädigte Scheiben (Frontscheibe, Seitenfenster, Scheinwerfer) erstattet zu bekommen, melden Sie den Schaden bei der Versicherung.
Die Meldung ist per Brief, Mail, Online-Formular oder Telefon möglich. Die Frist für die Schadensmeldung liegt in der Regel bei einer Woche.
Schadensmeldung an die Versicherung
[Name des Versicherten
Adresse]
[Versicherungsgesellschaft
Adresse]
Datum
Schadensmeldung Versicherungsnummer [xxxxx]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Schaden, der sich am xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr ereignete: [Beschreibung des Vorfalls]. Es entstand folgender Schaden: [Beschreibung des Schadens]. Die entsprechenden Unterlagen füge ich bei.
Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer].
Bitte um Bestätigung und Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Glasschaden-Muster als Download
Sie können dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF
- Vor dem Gebrauch bitte überprüfen lassen
Download PDF-Dokument
Weiterfahrt nach Glasschaden?
Bei einem Glasschaden sollten Sie umgehend eine Werkstatt aufsuchen. Dort wird geprüft, ob die Scheibe repariert oder ausgetauscht werden muss.
Als Erste Hilfe können Sie bei kleineren, nicht sichtbaren Schäden, eine Klebefolie auf die beschädigte Stelle auftragen, um das Eindringen von Dreck und Feuchtigkeit zu vermeiden. Bei größeren Schäden ist die Weiterfahrt nicht empfehlenswert. Lassen Sie Ihr Auto stattdessen abschleppen.
In einigen Fällen, wie bei Verkehrsunfällen, Vandalismus oder Wildunfällen, ist die Polizei oder der zuständige Förster zu informieren. Bei Wildunfällen benötigt man eine Wildunfallbescheinigung, um den Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen.
Über den Autor
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht klärt umfassend über Verkehrsthemen (Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht) auf. Studium an der Universität Bremen, Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden.
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