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Vertrag im Fitnessstudio kündigen


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Die Entspannung im Fitnessstudio - eine erfreuliche und gesunde Aktivität. Allerdings verläuft der Prozess nicht immer stressfrei. Besonders problematisch ist die Vertragskündigung, da oft versteckte Klauseln im Kleingedruckten enthalten sind. Worauf sollten Sie achten?

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  1. Fitnessstudioverträge laufen meist zwei Jahre. Bei direktem Vertragsabschluss im Fitnessstudio besteht kein Widerrufsrecht.
  2. Viele Verbraucher kämpfen mit Schwierigkeiten bei der Vertragsauflösung aufgrund bestimmter Klauseln.
  3. Unangenehme Überraschungen lassen sich vermeiden, indem man die Vertragsbedingungen vor der Unterschrift sorgfältig prüft und sich gegebenenfalls beraten lässt.
Stand: 28.04.2025

Entspannung im Fitnessstudio - eine angenehme und gesunde Aktivität. Doch oftmals verläuft der Prozess nicht reibungslos, und hinzu kommt zusätzliche Belastung. Häufige Beschwerden betreffen die Schwierigkeiten bei der Vertragsauflösung.

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Fitnessstudiobetreiber, insbesondere bei der Beendigung des Vertrags, haben, steht Ihnen unsere Beratung zur Verfügung. In diesem Beitrag finden Sie vorab Antworten auf die häufigsten Fragen.

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Wie und wann kann man einen Vertrag kündigen?

Zunächst einmal: Nach Unterzeichnung des Fitnessstudiovertrags besteht kein Widerrufsrecht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies explizit mit Ihrem Betreiber anders vereinbart wurde (vorzugsweise schriftlich).

Um den Vertrag fristgerecht zu beenden, müssen Sie ihn zum vereinbarten Vertragsende unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist ist im Vertragstext und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten.

Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann sich der Vertrag nur noch unbefristet mit einer monatlichen Kündigungsfrist verlängern. Bei Verträgen vor März 2022 war eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zulässig. Eine Bindung an Quartalsenden etc. ist üblicherweise unzulässig. Eventuell kann der Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit um ein weiteres Jahr verlängert werden, falls dies im Vertragsabschluss dokumentiert wurde.

Markieren Sie das Kündigungsdatum Ihres Vertrags im Kalender. Achten Sie beim Versand der Kündigung auf den Zugang beim Empfänger, um die Frist einzuhalten - der Postversand sollte einige Tage vorher erfolgen. Zur Dokumentation empfiehlt sich der Versand per Einschreiben oder die Quittierung des Empfangs bei Abgabe im Studio.

Die außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Vertragsverhältnis vorzeitig und ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Dabei gilt die Frage, ob Ihnen die Fortsetzung des Vertrags unter den gegebenen Umständen zumutbar ist.

Wann ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag möglich?

Die Jahresanmeldung für das Fitnessstudio kann im März für manche Kunden zur Enttäuschung führen. Das stellt jedoch keinen gültigen Kündigungsgrund dar. Auch wirtschaftliche Einbußen rechtfertigen keine vorzeitige Vertragsauflösung.

Nur gravierende Änderungen der Trainingsbedingungen oder Leistungsmängel des Studios ermöglichen einen vorzeitigen Vertragsaustieg.

Krankheit

Wenn die Nutzung des Studios krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, kann der Vertrag beendet werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1996, Az. XII ZR 55/95). Dies muss eine dauerhafte Erkrankung sein. Ein ärztliches Attest des Hausarztes genügt; ein Attest eines Amtsarztes ist nicht erforderlich. Klauseln, die die konkrete Art der Erkrankung verlangen, sind ungültig. Es reicht aus, wenn aus dem Attest die Unmöglichkeit sportlicher Aktivitäten hervorgeht (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2012; Az. XII ZR 42/12). Wichtiger Hinweis: Ein Kündigungsrecht besteht nicht, falls die Krankheit bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt war.

Umzug

Früher gab es zu Umzügen unterschiedliche Gerichtsurteile. Mittlerweile ist klar: Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2016, Az. XII ZR 62/15). Achten Sie daher beim Vertragsabschluss auf ein eventuelles außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug.

Urlaub

Ein längerer Urlaub begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Kündigung oder Ruhen des Vertrages. Eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Betreiber ist jedoch möglich.

Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Unmöglichkeit, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen, ist die Kulanz des Fitnessstudiobetreibers entscheidend. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Schwangerschaft

Theoretisch ist Sport auch während der Schwangerschaft möglich. Viele Fitnessstudios akzeptieren daher keine außerordentliche Kündigung. Bei Risikoschwangerschaften, die durch Ärzte untersagt sind, sieht dies anders aus. Das Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Schwangerschaft darf nicht durch Vertragsklauseln ausgeschlossen werden. Eine Vereinbarung über eine Aussetzung der Mitgliedschaft während der Schwangerschaft wird von Gerichten meist als wirksam erachtet; eine Verlängerung des Vertrages um die Aussetzungszeit ist aber unzulässig.

Keine Lust oder kein Bedarf mehr

Fehlt Ihnen die Motivation oder der Bedarf, kann das keinen gültigen Kündigungsgrund darstellen. Mangelnde Lust oder Desinteresse sind keine ausreichenden Gründe für eine vorzeitige Kündigung.

Neuer Trainingsort

Sportstudios dürfen den Trainingsort nicht ohne vorherige Vereinbarung ändern - nicht einmal innerhalb der Stadt. Bei einer solchen Änderung ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

Längere Schließzeit

Bei längeren Schließzeiten des Studios ist eine vorzeitige Kündigung möglich, wenn eine längerfristige Nutzung unmöglich ist. Kurze Schließzeiten von wenigen Wochen rechtfertigen in der Regel keine Kündigung. Die Kosten für die Schließzeiten sind in der Regel nicht zu erstatten.

Unzumutbare Trainingsbedingungen

Ändern sich die Trainingsbedingungen erheblich zum Nachteil des Nutzers, z. B. durch einen Wechsel von Frauentraining in ein gemischtes Angebot, kann eine Vertragsauflösung in Betracht gezogen werden.

Inhaberwechsel

Ein reiner Inhaberwechsel ohne Änderung des Leistungsangebots rechtfertigt keine Kündigung. Eine negative Auswirkung auf die Leistungen muss vorhanden sein.

Welche Klauseln im Kleingedruckten sind zulässig?

Häufig versuchen Betreiber, durch Klauseln im Kleingedruckten gültige Vereinbarungen und Gesetze zu umgehen. Lesen Sie alle Texte daher sorgfältig durch. Viele unscheinbare Klauseln sind nicht rechtens.

Höhere Beiträge

Klauseln, die Beitragsanpassungen zulassen, sind nur in engen Grenzen zulässig und dürfen den Gewinn des Studios nicht erhöhen. Prüfen Sie gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit dieser Klauseln.

Andere Öffnungszeiten

Einseitige Änderungen der Trainings- und Öffnungszeiten ohne Berücksichtigung der Nutzerinteressen sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn das Studio nach kurzer Ankündigung geschlossen werden kann.

Bestätigung über Gesundheitszustand

Fitnessstudios dürfen keine Auskunft über den Gesundheitszustand der Nutzer einfordern. Eine Bestätigung des Gesundheitszustandes ist unzulässig.

Eigene Getränke fürs Training

Verbotene eigene Getränke im Studio sind unzulässig, außer im Falle von Glasflaschen wegen Verletzungsgefahr.

Gerätenutzung „auf eigene Gefahr'?

Der Fitnessstudiobetreiber ist verpflichtet, die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten und die Nutzer zu betreuen. Ausschluss der Haftung ist unzulässig. Die Haftung für Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Der Betreiber ist für die regelmäßige Überprüfung der Geräte verantwortlich. Haftungsausschluss bei unbefugter Nutzung ist hingegen zulässig.

Haftung für Wertgegenstände, Clubausweise und Schrankschlüssel

Der Ausschluss der Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände ist unzulässig, wenn keine geeigneten Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sind. Haftung für den Verlust von Clubausweis oder Schrankschlüssel ist nur bei eigenem Verschulden gegeben.

Pflicht zur Sportkleidung

Sportkleidung ist zulässig. Verbot von bestimmten Kleidungsstücken ist jedoch nur in vertretbaren Grenzen zulässig.

Worauf ist vor Vertragsabschluss zu achten?

Die Wahl des Studios kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Lage, Verkehrsanbindung und Öffnungszeiten. Eine Besichtigung vor Ort und ein kostenloses Probetraining sind empfehlenswert.

Unser Rat

Lesen Sie alle Vertragsdokumente sorgfältig durch. Eine kürzere Vertragslaufzeit ist vorteilhaft. Achten Sie auf Anbieter mit flexiblen monatlichen Kündigungsoptionen.