Umtausch Führerschein Kosovo
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Personen mit gültiger ausländischer Fahrerlaubnis dürfen Fahrzeuge im Rahmen ihrer Berechtigung bis zu sechs Monate im Inland führen, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Soll die Fahrzeugführung nach Begründung eines Wohnsitzes fortgesetzt werden, ist die Erlangung einer deutschen Fahrerlaubnis (die sogenannte "Umschreibung") basierend auf der ausländischen Fahrerlaubnis notwendig.
EU- oder EWR-Führerscheine mit harmonisierten Kategorien bedürfen prinzipiell keiner Umschreibung.
Für zeitlich begrenzte deutsche Führerscheinklassen gelten die deutschen Gültigkeitsfristen, selbst wenn der ausländische Führerschein keine oder eine längere Frist vermerkt.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr unter www.bmvbs.de.
NEU: Informationen für Inhaber von Fahrerlaubnissen aus Albanien, Kosovo, Republik Moldau, Gibraltar und Großbritannien:
Am 11. Februar 2022 verabschiedete der Bundesrat die „15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und anderer Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften'. Albanien, Kosovo, Moldawien, Gibraltar und Großbritannien wurden in Anlage 11 der FeV aufgenommen.
Für albanische Führerscheine gilt:
Albanische Führerscheine der Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können in Deutschland ohne Prüfung umgeschrieben werden. Für die Klasse AM ist hingegen eine praktische Prüfung erforderlich.
Diese Regelung gilt nur für Führerscheine, die ab dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden. Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden und denen ab dem 24. Januar 2017 kein albanischer Führerschein aufgrund eines deutschen Wohnsitzes ausgestellt werden konnte, muss die Fahrerlaubnisbehörde über das Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft über Besitz und Gültigkeit bei der zuständigen albanischen Behörde einholen.
Die Führerscheinklasse A1 aus Albanien berechtigt auch zum Betrieb von Landmaschinen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Umschreibung in die Klasse T ist jedoch nicht möglich.
Die Führerscheinklasse B aus Albanien ermöglicht ebenfalls den Betrieb von Landmaschinen und technologischen Maschinen. Eine Umschreibung in die Klasse T ist hier ebenfalls ausgeschlossen.
Für kosovarische Führerscheine gilt:
Kosovarische Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können in Deutschland ohne Prüfung umgeschrieben werden.
Diese Regelung betrifft nur Führerscheine, die ab dem 1. März 2018 ausgestellt wurden. Wer vor diesem Datum einen Führerschein erhielt und ab diesem Datum keinen neuen in Deutschland bekommen konnte, muss die Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte von der kosovarischen Behörde einholen.
Alle Führerscheinklassen des Kosovo berechtigen auch zum Führen von Kleintraktoren, Arbeitsmaschinen, Traktoren mit Anhänger und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Umschreibung in die Kategorie T ist nicht erlaubt.
Für moldauische Führerscheine gilt:
Moldauische Führerscheine der Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE benötigen zur Umschreibung eine praktische Prüfung in Deutschland.
Führerscheine aus Gibraltar und Großbritannien können ohne Prüfung in Deutschland umgeschrieben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (sofern in der Behörde erstellt)
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktuelles Passbild
- Gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung)
Weitere Antragsunterlagen hängen von der Führerscheinklasse und dem ausstellenden Staat ab.