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Schnee räumen

Falsch oder richtig? Schneeräumung: Wann, wie häufig und für wen ist das Schneeschippen Pflicht?

Jeden Winter erfordern das Räumen von Schnee und Eis Mieter und Hausbesitzer viel Mühe. Mieter können verpflichtet sein, die Zufahrt und die angrenzenden Gehwege des Grundstücks von Schnee und Eis zu befreien. Die Nichtbeachtung dieser wichtigen Verpflichtung führt in der Praxis oft zu Streitigkeiten zwischen Mietern, Vermietern und Passanten. In diesem Artikel erfahren Sie, was beim Thema Räum- und Streupflicht zu beachten ist.

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Allgemeine Grundsätze: Wer muss den Schnee auf dem Gehweg beseitigen?

Die Regeln für Streu- und Räumpflicht variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Die Kommunen sind verpflichtet, Straßen und Wege von Schnee und Eis freizuhalten. Die meisten Gemeinden nutzen jedoch ihr Recht, die Verkehrssicherungspflicht mittels Satzung auf die Anwohner beziehungsweise die Grundstücksbesitzer zu übertragen.

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen. Hausbesitzer oder Vermieter sind also für das Schneeräumen auf ihrem Grundstück verantwortlich, können diese Aufgabe jedoch an Mieter, einen Hausmeister oder einen Winterdienst übertragen. Wichtig: Dies muss im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt sein.

Darüber hinaus muss der Vermieter selbst überprüfen, ob Mieter oder beauftragte Dienstleister ihrer Verpflichtung nachkommen. Deshalb können Vermieter auch haftbar gemacht werden, wenn ein Fußgänger auf dem Gehweg vor dem Haus stürzt, weil der Gehweg nicht von Schnee und Eis befreit ist.

Bei einseitigen Gehwegen vor dem Haus sollten sich Grundstückseigentümer bei der Gemeinde erkundigen, welche Straßenseite für das Räumen zuständig ist, oder sich mit den anderen Hauseigentümern einigen.

Übrigens: Mieter müssen sich nicht um Streusalz, Schneeschieber und ähnliches kümmern. Stattdessen müssen Vermieter die erforderliche Ausrüstung zur Verfügung stellen.

Wie sollte der Gehweg geräumt werden?

Die Person, die für das Schneeräumen zuständig ist, muss sich vor allem um den Gehweg kümmern - für die Fahrbahn besteht keine Räumpflicht. Der Bürgersteig vor dem Haus und der Weg zur Haustür müssen geräumt werden. Für Fußgänger muss ein Streifen vor dem Grundstück von einer bis 1,50 Meter Breite von Schnee befreit werden, sodass zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeikommen. Auch der Zugang zur Haustür muss frei sein.

Anliegerstraße ohne Gehweg: Gilt die Räumpflicht trotzdem?

Es gibt auch Wohngebiete ohne Gehweg. In diesen Fällen muss die Räumpflicht dennoch eingehalten werden, und der Bereich von Schnee und Eis muss befreit werden, um die Gefahr von Stürzen und Verletzungen zu minimieren. Fußgänger müssen diesen Bereich ebenfalls sicher passieren können. Die örtlichen Satzungen können beispielsweise vorschreiben, dass in solchen Situationen ein Streifen entlang der Grundstücksgrenze geräumt werden muss.

Wann muss man Schnee räumen?

Nicht nur die Räum- und Streupflicht ist bundesweit unterschiedlich geregelt, sondern auch die Zeiten, wann ein Grundstück geräumt und gestreut werden muss. Die genauen Vorgaben für das Schneeräumen sind in den Satzungen der Kommunen festgelegt. Wichtig: Weder Hauseigentümern noch Mietern kann die ständige Erfüllung der Räumpflicht abverlangt werden.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss in der Regel geräumt werden, sobald sich Fußgänger auf den Wegen befinden - an Werktagen meist zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen gilt die Räumpflicht in der Regel erst ab 9 Uhr.

Haben Sie spezielle Fragen zu den Regelungen in Ihrer Kommune, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, um Auseinandersetzungen mit anderen Hauseigentümern oder dem Vermieter zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten, kann eine Mediation helfen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Schneeräumen vergessen: Wer haftet nach einem Unfall?

Haben Sie das Schneeräumen unterlassen und es kommt zu einem Unfall auf dem Grundstück oder den angrenzenden Gehwegen, müssen Sie als Hauseigentümer oder als Mieter, der zum Schneeräumen verpflichtet ist, für den entstandenen Schaden einstehen. Der Geschädigte hat dann Anspruch auf Schmerzensgeld, dessen Höhe je nach Bundesland variiert.

Bei einem Rechtsstreit liegt jedoch die Beweispflicht beim Verletzten. Der Räum- und Streupflichtige muss dann entsprechende Nachweise zur Entlastung vorlegen. Tipp: Fotos oder Videos der Unfallstelle als Dokumentation können die Klärung später erleichtern.

Ausnahmen: Wann ist das Schneeräumen bereits vor 7 Uhr Pflicht?

In bestimmten Fällen ist die Räumpflicht auch vor 7 Uhr morgens erforderlich. Dies gilt beispielsweise für Arbeitgeber: Wenn ein Unternehmen den Arbeitsbeginn auf eine frühere Uhrzeit festlegt, muss das Gelände der Arbeitsstätte zu dieser Zeit geräumt sein.

So urteilte beispielsweise das Oberlandesgericht Koblenz im Fall einer Angestellten einer Metzgerei, die sich auf dem Betriebsgelände aufgrund von Schnee und Eis den Oberarm brach. Der Arbeitgeber war in diesem Fall schadenersatzpflichtig, da er den Arbeitsbeginn für 5 Uhr festgelegt hatte und die Räumung früher hätte erfolgen müssen, so das Gericht (AZ 5 U 1479/14).

Auch Gastwirte müssen möglicherweise früher oder später raus zum Schneeräumen, da sie während ihrer gesamten Öffnungszeiten damit rechnen müssen, dass die Wege vor dem Haus benutzt werden. Sie müssen also auch nach 20 Uhr für einen freien Bürgersteig sorgen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Und was, wenn es dauerhaft schneit?

Bei anhaltendem Schneefall können Sie die Schaufel erstmal zur Seite legen. Es ist nicht erforderlich, den Schnee ständig zu räumen, wenn der Gehweg ohnehin sofort wieder zugeschneit wird.

Das Oberlandesgericht Celle entschied 2004 zum Thema Streupflicht (AZ 9 U 220/03). Im konkreten Fall ging es um anhaltenden Glatteisregen, der die Bemühungen des streupflichtigen Anwohners, die Glätte auf dem Gehweg zu beseitigen, immer wieder zunichtemachte.

„Die Streupflicht entfällt (…), wenn dem grundsätzlich Pflichtigen unter den gegebenen extremen Wetterbedingungen ein Streuen aussichtslos erscheinen darf', so das OLG Celle. Entsprechendes gilt laut Rechtsprechung auch für anhaltenden Schneefall, der das Räumen kurzfristig nutzlos macht.

Wie oft muss man Schnee räumen?

Es gibt keine festgelegte Mindest-Schneemenge für das Räumen. Stattdessen sollten Sie die Witterungslage ständig im Blick behalten. Sobald der Schneefall aufhört, muss der Räumpflichtige den frisch gefallenen Schnee beseitigen und bei Bedarf die Wege streuen. Bei anhaltendem Schneefall mit Unterbrechungen muss gegebenenfalls mehrmals geräumt werden.

Wer tagsüber arbeitet, muss trotzdem Schnee räumen - im Homeoffice kann zwischendurch eine Pause zum Schneeschippen eingelegt werden. Falls Sie nicht zu Hause sind, sollten Sie eine Vertretung für diesen Fall organisieren. Wenn Sie beispielsweise als Mieter während Ihrer „Winterdienstwoche' im Urlaub sind, ist eine Vertretung erforderlich, um den Gehweg zu räumen und zu streuen.

FAQ

  • Muss man Schnee räumen, wenn man arbeitet?

Auch bei Berufstätigkeit besteht die Räum- und Streupflicht für den Gehweg vor Ihrem Grundstück. Bei Abwesenheit sollten Sie eine Vertretung organisieren.

  • Wer muss auf einem einseitigen Gehweg im Winter Schnee räumen?

Die Räumpflicht auf einem einseitigen Gehweg kann durch die Gemeinde geregelt sein. Dies kann je nach Ort variieren. Wenn nicht, sollten sich die Nachbarn einigen.

  • Wann muss man Schnee räumen?

Es gibt keine generelle Verpflichtung hinsichtlich der Häufigkeit des Schneeräumens. Sie sollten sich an der aktuellen Wetterlage orientieren. Bei anhaltendem Schneefall ist kein sofortiges Räumen erforderlich, sondern erst nach dem Ende des Schneefalls.


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