Anspruch auf Erstattung bei Zugverspätungen
Rechte der Fahrgäste
Das KlimaTicket Österreich
Die Rechte der Reisenden (Fahrgastrechte) bei Verzögerungen und Zugannullierungen sind sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klimatickets Österreich als auch im „Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich' (spezifisch unter Punkt A.5.4.) genauestens festgelegt.
Um die Bearbeitung Ihrer Fahrgastrechte zu ermöglichen, bitten wir Sie höflich, uns bereits beim Erwerb des KlimaTicket Ö Ihr Einverständnis dazu zu erteilen, dass uns das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) Ihre persönlichen Daten (personenbezogenen Daten) übermittelt. Sollte diese Zustimmung nicht vorliegen, ist eine Beteiligung am betreffenden Kompensationsverfahren (Entschädigungsverfahren) leider nicht möglich. Es besteht zudem die Möglichkeit, die erforderliche Genehmigung nachträglich über Ihr persönliches KlimaTicket Ö Kundenkonto auf der Webseite zu erteilen. Allerdings steht diese spezielle Funktion (Funktionalität) innerhalb der mobilen Anwendung (App) nicht zur Verfügung.
Sollte die Pünktlichkeitsrate (Pünktlichkeitsgrad) innerhalb eines beliebigen Geltungsmonats des Fahrscheins (Tickets) unter neunzig-drei Prozent (93%) sinken, so steht der/dem Ticketinhaberin einmal jährlich nach dem Abschluss der Gültigkeitsdauer das Recht auf eine Kompensation zu. Diese bemisst sich an zehn Prozent (10%) des rechnerisch pro Monat ermittelten Anteils der Entschädigungsgrundlage, welche unter www.klimaticket.at eingesehen werden kann. Konkret bedeutet dies eine monatliche Gutschrift von vier Euro fünfzig Cent (€ 4,50), gültig ab dem ersten Januar Zweitausendfünfundzwanzig (01.01.2025), wenn der vorgegebene Pünktlichkeitsprozentsatz von 93% unserer Züge im Regional- und Fernverkehr (Nah- und Fernverkehr) unterschritten wird.
Als Nutzerin des KTÖ (KlimaTicket Österreich) haben Sie die Option, sich für unser vollständig automatisiertes Kompensationssystem (Entschädigungssystem) zu registrieren. Dies ist jedoch erst möglich, nachdem Sie beim Erwerb Ihres Fahrscheins Ihre Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erteilt haben UND das für das Produkt verantwortliche Unternehmen diese Informationen (Daten) zu den Zwecken der Fahrgastrechte ordnungsgemäß an uns weitergeleitet hat.
Um dies zu bewerkstelligen, navigieren Sie bitte oben zum Bereich „Mehr dazu…' und betätigen dort die Schaltfläche mit der Aufschrift „KlimaTicket- und Jahreskartenkund:innen'. Anschließend selektieren Sie das passende Registrierungsfenster für das KTÖ und befolgen aufmerksam die dortigen Anweisungen des digitalen Anmeldeprozesses.
Zur Anwendung gelangen hierbei die detaillierten Vorschriften aus Beilage eins (1) der Verordnung, herausgegeben von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, welche die Einführung des Klimatickets regelt. Dazu zählen insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb des Klimatickets sowie Punkt A.5. unseres maßgeblichen „Handbuchs für Reisen mit der ÖBB in Österreich'.
Kund:innen mit Zeitkarten (Jahreskarten ausgenommen)
Als Besitzer:in einer gültigen Zeitkarte (ausgenommen Jahreskarten) wird Ihnen eine Entschädigung für Verspätungen gewährt, sofern bei Ihrer Bahnfahrt eine Verzögerung von mehr als zwanzig (20) Minuten eingetreten ist UND diese Verspätung entweder durch das Zugbegleitpersonal oder unmittelbar nach Ankunft des Zuges durch Mitarbeiter:innen an den Ticketschaltern ordnungsgemäß bestätigt wurde. Die benötigte Bestätigung können Sie ebenfalls telefonisch beim ÖBB Kundenservice unter der Rufnummer 05-1717 erfragen oder innerhalb von sieben (7) Tagen nach der betreffenden Fahrt selbstständig online abrufen und ausdrucken. Es ist von entscheidender Bedeutung, zu berücksichtigen, dass die Nummer Ihrer Zeitkarte im hierfür vorgesehenen Bereich der Verspätungsbestätigung obligatorisch zu vermerken ist.
Die Kompensation beträgt pauschal einen Euro fünfzig Cent (€ 1,50) pro eingetretener Verzögerung. Diese Summe wird Ihnen bei Präsentation Ihrer Zeitkarte und der nötigen Anzahl an gültigen Verspätungsbestätigungen, die alle innerhalb der Gültigkeitsdauer der Zeitkarte erfolgt sein müssen, an jedem beliebigen ÖBB-Ticketschalter in bar ausgezahlt. Des Weiteren ist zu beachten, dass Kompensationen, deren Gesamtsumme (Entschädigungen) unterhalb von vier Euro (€ 4,-) liegt, grundsätzlich nicht zur Auszahlung gelangen.