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Förderung für Hybridfahrzeuge durch das BAFA

Unterstützung für Elektroautos: Antragsstellung beim BAFA gestoppt

Die hierin erläuterte Beihilfe für die erstmalige Registrierung eines neuen elektrisch betriebenen Fahrzeugs - landläufig als BAFA-Beihilfe bekannt - kann seit dem 18. Dezember 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Die Ursache dafür liegt in der neu gestalteten Finanzplanung des Fonds für Klima und Transformation (KTF), dem nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 60 Milliarden Euro weniger zur Verfügung stehen.

Des Weiteren gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt: "Bereits gewährte Unterstützungen sind von dieser Einstellung nicht betroffen und werden ausgezahlt. Eingereichte Ansuchen, die bis einschließlich des 17. Dezembers 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und - sofern die Förderkriterien erfüllt sind - genehmigt."

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Volkswagen übernimmt die volle BAFA-Unterstützung

Nach dem plötzlichen Ende des staatlichen Unterstützungsprogramms für Elektrofahrzeuge hat Volkswagen eine unbürokratische Kulanzlösung angekündigt. Um VW-Kunden nicht im Stich zu lassen und den Übergang zur Elektromobilität weiterhin zu fördern, wird der von Hersteller getragene Anteil der Beihilfe wie folgt aufgestockt:

  • Sämtliche Privatkunden, die bis zum 15. Dezember 2023 ein förderfähiges Modell aus der ID-Reihe bestellt haben, erhalten nicht nur den Herstellerrabatt, sondern zusätzlich den staatlichen Förderanteil durch Volkswagen.
  • Kunden, deren Fahrzeuge noch im laufenden Jahr 2023 ausgeliefert und zugelassen werden, profitieren von der vorgesehenen Unterstützungsrate von bis zu 6.750 Euro.
  • Für Fahrzeuge, die im Jahr 2024 übergeben und bis zum 31. März 2024 zugelassen werden, gewährt Volkswagen die ursprünglich vorgesehene BAFA-Unterstützung in Höhe von maximal 4.500 Euro.

Die Beihilfe für Elektroautos wurde seit Juli 2016 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Das Bundesamt für Wirtschaft hat neue Regelungen für die Unterstützung von Elektroautos getroffen. Diese galt für Neufahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2023 erworben wurden.

Antragsberechtigt für die Beihilfe für Elektroautos waren:

  • Natürliche Personen
  • Gewerbliche Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Rechtliche Einheiten
  • Vereine

Ab dem 1. September 2023 war nur noch Privatpersonen die Antragstellung gestattet. Unternehmen, juristische Personen, gemeinnützige Organisationen und Vereine hatten diese Möglichkeit nicht mehr.

Nicht berechtigt waren:

  • Der Bund, Bundesländer sowie deren nachgeordnete Institutionen und Kommunen
  • Fahrzeughersteller, die an der Finanzierung der Elektroauto-Beihilfe beteiligt sind, einschließlich aller ihrer Tochtergesellschaften sowie die Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft, auf die mittelbar oder unmittelbar Einfluss ausgeübt werden kann.

Der Erwerb oder die Nutzung im Rahmen eines Leasingvertrags eines neuen, erstmalig registrierten, elektrisch angetriebenen Fahrzeugs. Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge wurden nicht mehr gefördert. Eine Ausnahme bildeten die Varianten des Toyota Mira, welche als einzige Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert wurden. Die Beihilfe für Elektroautos bezog sich nunmehr ausschließlich auf reine Elektrofahrzeuge. Ihr Wunschmodell ist für den Umweltbonus zugelassen, wenn es in der folgenden Übersicht aufgeführt ist: Übersicht förderfähiger Elektroautos.

Die Beihilfe für Elektroautos wurde zu gleichen Teilen von den Fahrzeugherstellern und dem Bund bereitgestellt - jede Seite trug die Hälfte.

Die ersten staatlichen Beihilfen für Elektrofahrzeuge und Hybride wurden am 4. November 2019 beschlossen und konnten bis zum 17. Dezember 2023 beantragt werden. Zusätzlich gab es bis Ende 2022 eine doppelte Innovationsprämie, die ab dem 1. Januar 2023 entfiel.

In den nachstehenden Tabellen finden Sie die bis zum 17. Dezember 2023 gültigen BAFA-Beihilfen.

Förderungen für das Jahr 2023:


Anteil des Bundes inklusive Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Netto-Listenpreis unter 40.000 Euro)Anteil des Bundes inklusive Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Netto-Listenpreis über 40.000 Euro)Anteil des Bundes inklusive Innovationsprämie für junge GebrauchtfahrzeugeMindestbindung
Kauf4.500 €3.000 €3.000 €12 Monate
Leasingdauer
12-23 Monate
4.500 €3.000 €3.000 €24 Monate
Leasingdauer
über 23 Monate
4.500 €3.000 €3.000 €24 Monate

Förderungen für 2023:

Anteil des Bundes inklusive Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Netto-Listenpreis unter 45.000 Euro)Anteil des Bundes inklusive Innovationsprämie für junge GebrauchtfahrzeugeMindestbindung
Kauf3.000 €2.400 €12 Monate