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Versicherungspflichtige Einkommensgrenze

Wie die Beitragsberechnung für selbstständig und freiberuflich Tätige, die freiwillig versichert sind, gehandhabt wird

Ihre Abgaben werden zunächst provisorisch ermittelt - basierend auf Ihrem jüngsten Steuerbescheid. Erst nachdem später der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt, erfolgt die endgültige Veranlagung des Beitrags. Dies kann folglich zu einer zusätzlichen Zahlung oder einer Erstattung führen, abhängig von der Entwicklung Ihrer realen Einnahmen.

Wann erfolgt die definitive Beitragsfestsetzung?

Die definitive Festsetzung Ihrer Beiträge findet statt, sobald Ihnen der Steuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr zugänglich ist. Ab dem darauf folgenden Monat nach dem Erstellungsdatum des Bescheids ist dieser für die Ermittlung Ihrer finanziellen Verpflichtungen maßgeblich. Nachzahlungen sowie Rückerstattungen sind in diesem Zusammenhang möglich. Entscheidend hierfür ist, ob die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte höher oder niedriger sind als jene, die für die provisorische Berechnung herangezogen wurden. 

Sollten Sie bereits jetzt absehen können, dass Ihre erwarteten Einnahmen die für die vorläufige Berechnung angesetzten Beträge übersteigen werden, ist es ratsam, Rücklagen für eventuelle Nachforderungen zu bilden. 

Illustratives Beispiel für Krankenversicherungsbeiträge im Jahr 2023 
Der aktuellste Ihnen vorliegende Steuerbescheid bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenversicherung ein. Daraufhin werden Ihre Beiträge für 2023 vorläufig auf der Grundlage des Steuerbescheides von 2022 festgesetzt. Im Jahr 2024 liegt Ihnen nun der Einkommensteuerbescheid für 2023 vor. Anschließend berechnet die Krankenkasse daraus Ihren verbindlichen Beitrag für das Jahr 2023. 

Sofern Ihre tatsächlichen Einnahmen im Jahr 2023 höher ausgefallen sind als im Steuerbescheid 2022 ausgewiesen, müssen Sie mit einer nachträglichen Bezahlung rechnen. Sind Ihre Einkünfte geringer, erhalten Sie eine Erstattung.

Wann sind die Beiträge fällig?

Die fälligen Abgaben werden monatlich erhoben und sind jeweils bis zum 15. Tag des Monats für den abgelaufenen Vormonat zu entrichten. Sollte dieser Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, verschiebt sich die Zahlungspflicht auf den nächstfolgenden Arbeitstag.

Es ist wichtig, auf eine termingerechte Überweisung zu achten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Säumniszuschläge erhoben.

Unbedingt beachten: Reichen Sie Ihren Steuerbescheid fristgerecht ein!

Sie haben drei Jahre Zeit nach dem Ende des Kalenderjahres, für das der Beitrag berechnet wurde, um den entsprechenden Steuerbescheid einzureichen. Das bedeutet, dass Sie Ihrer Krankenkasse den Steuerbescheid für 2022 spätestens bis zum 31. Dezember 2025 vorlegen müssen. 

Wenn Sie ihn trotz Erinnerung durch die Krankenkasse nicht rechtzeitig einreichen, ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Ihre Krankenkasse nimmt automatisch an, dass Sie das höchstmögliche steuerpflichtige Einkommen erzielt haben.
  • Sie sind verpflichtet, den Maximalbeitrag zu entrichten, selbst wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen deutlich geringer waren.
  • Dies kann sich als erheblich kostenintensiv für Sie erweisen, insbesondere wenn Sie zuvor nur geringere Beiträge geleistet haben.

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie im Voraus klar und verständlich über die möglichen Auswirkungen einer verspäteten Einreichung von Unterlagen aufzuklären. Des Weiteren muss Ihnen eine Aufforderung zur Angabe Ihrer Einkünfte zugestellt worden sein. Im Falle eines Rechtsstreits muss die Krankenkasse beide Sachverhalte nachweisen können.