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Anteilige Urlaubstage bei Kündigung

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Wie viel Ferienzeit steht Ihnen zu?

Verändert sich der gesetzliche Urlaubsanspruch aufgrund von Alter und Betriebszugehörigkeit?

Generell lässt sich sagen: Der gesetzliche Urlaubsanspruch ab 50 oder auch ab 60 Jahren weicht nicht ab vom Urlaubsanspruch vor dem 50. Lebensjahr. Das Bundesurlaubsgesetz legt die Mindesturlaubstage für alle volljährigen Arbeitnehmer basierend auf den wöchentlichen Arbeitstagen fest - nicht in Abhängigkeit vom Alter oder der Betriebszugehörigkeit.

Dennoch können tarifvertragliche oder branchenspezifische Übereinkünfte teilweise Sonderbestimmungen für ältere Arbeitnehmer beinhalten. So könnte eine Staffelung der Urlaubstage nach Lebensalter, beispielsweise im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), folgendermaßen aussehen:

  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch ab 50 Jahren: 1-3 zusätzliche Urlaubstage
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch ab 55 Jahren: 2-5 zusätzliche Urlaubstage
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch ab 60 Jahren: 3-6 zusätzliche Urlaubstage

Für derartige Konstellationen von Mehrurlaub für langjährige oder ältere Angestellte existiert kein Rechtsanspruch. Mit anderen Worten, diese Situationen sind ausschließliche Angelegenheit des Arbeitgebers.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn ein gekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch im ersten Halbjahr sowie ein voller Anspruch ab dem zweiten Halbjahr.

Im Idealfall wird der offene Urlaubsanspruch noch vor dem letzten Arbeitstag konsumiert. Sollte dies nicht realisierbar sein, kann mit dem Arbeitgeber eine Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage vereinbart werden.

Urlaubsanspruch bei Kündigung bis zum 30. Juni

Erfolgt eine Kündigung noch vor dem 1. Juli eines Jahres, ist eine anteilige Berechnung des Urlaubsanspruches vorzunehmen.

Beispiel: Herr Mustermann wird/ist zum 30. April gekündigt worden. Er hat einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen für das gesamte Jahr. Sein Arbeitsverhältnis dauerte vom 01.01. bis zum 30.04. in dem betreffenden Jahr, somit 4 volle Monate. So sieht sein anteiliger Urlaubsanspruch aus:

  • 4 Monate / 12 Monate x 20 gesetzliche Urlaubstage = 6,67 Urlaubstage

Dementsprechend stehen Herrn Mustermann in diesem Jahr und bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen 6,67 Urlaubstage zur Verfügung. Urlaubstage werden nicht aufgerundet.

Wie viel Urlaubsanspruch hat man bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte?

Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn Arbeitnehmer vom ersten Januar an im Arbeitsverhältnis standen und erst nach dem 30. Juni eine Kündigung erhalten haben, denn hier besteht der volle Urlaubsanspruch.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Spezialfälle

Selbstverständlich gibt es neben der Differenzierung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung diverse weitere Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich ihrerseits auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch auswirken.

Urlaubsanspruch bei Elternzeit

Für jeden vollen Monat, den sich Arbeitnehmer in Elternzeit befinden, kann sich der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel verringern. Dies wird in §17 Abs.1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

Betrifft die Elternzeit nur einen Teil eines Kalendermonats, erfolgt für diesen Monat keine Reduzierung des Urlaubsanspruchs. Das bedeutet im Übrigen auch, der Resturlaub verfällt in diesem Fall nicht. Er kann auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen werden - unabhängig von den üblichen im Betrieb geltenden Regeln zum Verfall von Urlaubsansprüchen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Im Grunde genommen besteht ein Anrecht auf die Gutschrift von Urlaubstagen als Resturlaub. Folglich verlängert sich bei einer Erkrankung der Urlaubsanspruch um die Krankheitstage. Voraussetzung hierfür sind:

  • Der „gelbe Schein' vom Arzt, bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, und
  • Krankmeldung beim Arbeitgeber.

Erkranken Arbeitnehmer während des Urlaubs, dürfen Abwesenheiten jedoch nicht eigenmächtig um die Krankheitstage ausgedehnt werden. Nach Ablauf des Urlaubs beziehungsweise der Arbeitsunfähigkeit sind die wegen Krankheit zurück gebuchten Urlaubstage, gemeinsam mit dem Arbeitgeber neu festzulegen.

Urlaubsanspruch in der Probezeit

Viele Angestellte glauben fälschlicherweise, dass für die Probezeit eine Art Urlaubssperre gilt, also, dass Ferien erst nach dem Ende der Probezeit gewährt werden dürfen. Stattdessen gilt: Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit erwerben Angestellte Anspruch auf ein Zwölftel des vollen Urlaubsanspruchs.

Dieser anteilige Urlaubsanspruch kann ebenfalls während der Probezeit in Anspruch genommen werden. Lediglich die volle Anzahl an Urlaubstagen kann erst nach Ablauf der Probezeit genutzt werden.

Urlaubsanspruch im Rahmen des Mutterschutzes

Auch bei besonderen Schutzfristen wie dem Mutterschutz bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch erhalten. Laut Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. In dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, ohne dass Urlaubstage verloren gehen.