Wahlausschreiben für einstufiges Wahlverfahren
Muster: Betriebsratswahl Wahlausschreiben (vereinfachtes, einstufiges Wahlprozedere)
Wahlausschreiben
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
um die anstehende Betriebsratswahl durchzuführen, hat der Wahlvorstand gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 3 Wahlordnung dieses Wahlausschreiben am _______________ verabschiedet und im Betrieb öffentlich bekanntgemacht. Damit ist die Betriebsratswahl formell eingeleitet worden.
Die Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats (Tag der persönlichen Stimmabgabe, § 14a Abs. 1 S. 3 und 4 BetrVG) findet
am__________
von _____ Uhr bis _____ Uhr
in Raum____________
statt.
Es dürfen einzig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden, die in der Wählerliste verzeichnet sind.
Gemäß § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer/innen (§ 5 Abs. 1 BetrVG) des Betriebs wahlberechtigt (also stimmberechtigt), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer haben ein Wahlrecht, sofern sie länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind.
Gemäß § 8 Absatz 1 BetrVG sind alle Arbeitnehmer/innen wählbar, vorausgesetzt, sie haben das 18. Lebensjahr erreicht, gehören dem Betrieb mindestens sechs Monate an oder haben als Heimarbeiter/innen hauptsächlich für den Betrieb gearbeitet. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns angehörte. Leiharbeitnehmer dürfen nicht gewählt werden.
Die Wählerliste sowie die Wahlordnung liegen zur Einsichtnahme bis zum Abschluss der Stimmabgabe für jedermann einsehbar in Raum:_________________ aus.
Gegebenenfalls ergänzend:
Die Wählerliste und die Wahlordnung wurden zusätzlich in elektronischer Form (§ 2 Abs. 4 S. 3 und 4 Wahlordnung) veröffentlicht (beispielsweise per E‑Mail oder Intranet).
__________ angefügt.
Wählerliste und Wahlordnung können auf der Intranetseite ____________________ eingesehen werden.
Einwände gegen die Wählerliste (§ 4 Wahlordnung) können nur vor Ablauf von drei Tagen seit Veröffentlichung dieses Wahlausschreibens, also bis zum … um … Uhr schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden. Verspätete oder nicht schriftlich eingereichte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anfechtung der Betriebsratswahl durch Wahlberechtigte ausgeschlossen ist, soweit die Wahlanfechtung darauf basiert, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, wenn nicht zuvor aus dem gleichen Grund ordnungsgemäß Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste erhoben wurde. Dies gilt nicht, wenn die anfechtenden Wahlberechtigten an der Einlegung des Einspruchs gehindert waren.
Unter Berücksichtigung sämtlicher zum Betrieb gehörenden Betriebsteile und Kleinstbetriebe sind am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens __________ Arbeitnehmer beschäftigt. Folglich sind gemäß § 9 BetrVG _____ Betriebsratsmitglieder zu wählen.
Das Geschlecht, das am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens in der Belegschaft in der Unterzahl ist, muss im Betriebsrat mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein, sofern der Betriebsrat aus wenigstens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 BetrVG). Unter Berücksichtigung aller zum Betrieb gehörenden Betriebsteile und Kleinstbetriebe gehören der Belegschaft am Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens __________ Frauen und __________ Männer an. Demnach ist das Geschlecht der Frauen/Männer in der Minderheit. Somit entfallen auf die Frauen/Männer mindestens _____ Sitze im Betriebsrat.
Die Wahl findet als Mehrheitswahl (Personenwahl) statt und erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen. In jedem Wahlvorschlag müssen die Wahlbewerber/innen in eindeutiger Reihenfolge unter fortlaufender Nummer mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufgeführt werden. Zusätzlich bedarf es der schriftlichen Zustimmungserklärung zur Kandidatur eines jeden Wahlbewerbers / einer jeden Wahlbewerberin. Die Zustimmungserklärung kann ebenfalls im Wahlvorschlag integriert werden.
Wahlvorschläge müssen gemäß § 14 Abs. 4 BetrVG von mindestens _____ wahlberechtigten Arbeitnehmern (§ 7 BetrVG) unterzeichnet sein (Stützunterschriften). Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von mindestens zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterschrieben werden (§ 14 Abs. 5 BetrVG).
Wahlvorschläge sind spätestens eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats schriftlich beim Wahlvorstand einzureichen (§ 14a Absatz 3 Satz 2 BetrVG). Die Wahlvorschläge müssen also spätestens bis zum__________ um __________ Uhr beim Wahlvorstand vorliegen.
Bei der Erstellung der Wahlvorschläge sollten die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Jeder Wahlvorschlag sollte möglichst doppelt so viele Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.
Die Stimmabgabe/Wahl ist an die Wahlvorschläge gebunden. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge dürfen berücksichtigt werden. Die gültigen Wahlvorschläge werden bis zum Abschluss der Stimmabgabe an folgendem Ort ausgehängt:
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Wahlberechtigten, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen können, wird die Möglichkeit zur nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) gewährt (§ 14a Abs. 4 BetrVG). Das Begehren auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss dem Wahlvorstand spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats, also spätestens am__________ mitgeteilt werden.
Für folgende Betriebsteile/Kleinstbetriebe hat der Wahlvorstand in Übereinstimmung mit § 24 Abs. 3 Wahlordnung die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen:
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Wahlberechtigten dieser Betriebsteile/Kleinstbetriebe werden die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zugesandt. Ebenso erhalten Arbeitnehmer/innen, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie
- zum Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte, oder
- vom Erlass des Wahlausschreibens bis zum Zeitpunkt der Wahl aus anderen Gründen, insbesondere bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z.B. Elternzeit, Mutterschutz) oder Arbeitsunfähigkeit,
voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Briefwahlunterlagen unaufgefordert.
Wenn bei Erlass des Wahlausschreibens bereits feststeht, dass eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe stattfindet:
Briefwahlunterlagen müssen unter Verwendung des vom Wahlvorstand ausgehändigten Freiumschlags (§ 14a Abs. 4 BetrVG) spätestens am__________ um__________Uhr beim Wahlvorstand unter seiner Betriebsadresse eingehen. Später eingehende Briefwahlunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die fristgerechte Aufgabe zur Post (Poststempel) ist nicht ausreichend.
Sofern keine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) erfolgt, findet die öffentliche Stimmauszählung am__________ in____________ ab___________Uhr statt.
Wenn eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahlwahl) stattfindet, erfolgt die öffentliche Stimmauszählung am__________ in____________ ab___________Uhr.
Den endgültigen Termin der öffentlichen Stimmauszählung gibt der Wahlvorstand durch einen separaten Aushang bekannt, sobald feststeht, ob eine Briefwahl durchgeführt wird oder nicht.
Alle Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand sind an seiner Betriebsadresse abzugeben. Die Betriebsadresse des Wahlvorstands lautet:
Firma:
Vorsitzende/r des Wahlvorstands:
Straße:
Ort:
Postleitzahl:
Raum:
Telefon:
Das Büro des Wahlvorstands ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Tag/Tage:
Von ______Uhr bis ______Uhr.
Ort: ________________ Datum ________________
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Der/Die Vorsitzende des Wahlvorstands
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Mitglieds des Wahlvorstands