Mieterhöhung - Fristen und Zustimmung
Zeitliche Vorgaben bei Mieterhöhungen - Diese Termine sollten Mieter kennen
Ankündigungsperiode
Falls Ihr Vermieter plant, Ihr Wohngebäude auf den neuesten Stand zu bringen, muss er die Bauarbeiten rechtzeitig avisieren. Als Mieter sind Sie verpflichtet, mindestens drei Monate vor Beginn der Bauphase darüber informiert zu werden, welche Maßnahmen der Vermieter beabsichtigt, wann diese ihren Anfang nehmen sollen, wie lange sie aller Voraussicht nach andauern werden und um welchen Betrag die Miete nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen ansteigen wird.
Fristen bezüglich Mietminderung
Grundsätzlich sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahmen zu akzeptieren. Sollten Sie durch die Maßnahmen Ihre Wohnung allerdings nur in stark eingeschränktem Maße nutzen können oder durch Lärmbelästigung und Verschmutzung eine Beeinträchtigung erfahren, besteht gegebenenfalls die Option, Ihre Miete zu reduzieren. Im Falle einer energetischen Sanierung ist eine Reduzierung der Miete während der ersten drei Monate allerdings per Gesetz ausgeschlossen.
Termin für einen Härtefallantrag im Rahmen einer Mieterhöhung
Im Falle einer Mieterhöhung im Anschluss an die Modernisierung steht Ihnen das Recht zu, gegen die Mieterhöhung aufgrund von Härtefällen Einspruch zu erheben. Ihr Vermieter ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Sie im Zuge der Ankündigung der Modernisierung auf die Möglichkeit eines solchen Härtefalleinwands aufmerksam zu machen. Hierbei ist es von Bedeutung, dass Sie die entsprechende Frist berücksichtigen: Der Vermieter muss Ihren Härtefalleinwand vor dem Verstreichen des Monats erhalten, der auf den Monat folgt, in dem Sie die Modernisierungsankündigung erhalten haben. Wenn Sie beispielsweise im Mai über eine Modernisierung mit folgender Mieterhöhung informiert werden, müssen Sie Ihren Härtefalleinwand bis zum 30. Juni in schriftlicher Form beim Vermieter einreichen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Mieterhöhung
Eine höhere Miete ist von Ihnen nur dann zu begleichen, wenn der Vermieter die Form und die Frist eingehalten hat. Sofern die Mieterhöhung ihre Berechtigung hat, wird die erhöhte Miete drei Monate nach der Ankündigung zur Zahlung fällig. Wird die Mieterhöhung beispielsweise im Mai angekündigt, ist ab August der höhere Betrag zu überweisen. Falls der Vermieter Ihnen die Mieterhöhung nicht ordnungsgemäß ankündigt oder die tatsächliche Mieterhöhung den avisierten Betrag um mehr als 10 % übersteigt, verlängert sich die Dreimonatsfrist auf sechs Monate. Im Falle einer Ankündigung im Mai wäre die höhere Miete somit erst ab November fällig.
Außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
Sofern Sie Ihren Mietvertrag beenden möchten, müssen Sie als Mieter üblicherweise die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten berücksichtigen. Wird jedoch in Ihrem Haus eine Modernisierung angekündigt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ab dem Erhalt der Modernisierungsankündigung haben Sie bis zum Ende des darauffolgenden Monats Zeit, die Kündigung einzureichen. Der Mietvertrag ist anschließend nur noch einen weiteren Monat gültig. Wird Ihnen die Modernisierung im Mai angekündigt, können Sie Ihren Vermieter bis zum Ende des Junis über Ihre Umzugspläne benachrichtigen. Ihr Mietverhältnis endet in diesem Fall am 31. August.