Krankschreibung infolge von Erschöpfung
Burnout > Berufliche Tätigkeit
1. Wesentliche Punkte kurz zusammengefasst
Ein Burnout-Syndrom kann die Fähigkeit einer betroffenen Person zur Ausübung ihrer Arbeit erheblich beeinträchtigen, bis hin zur völligen Arbeitsunfähigkeit. Dies birgt das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren. In solchen Fällen stehen diverse Unterstützungsleistungen zur finanziellen Absicherung und zur beruflichen Wiedereingliederung zur Verfügung.
2. Arbeitsunfähigkeit
2.1. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Burnout
In den meisten Fällen erfolgt die Krankschreibung nicht allein aufgrund der Burnout-Diagnose, sondern in Verbindung mit mindestens einer zusätzlichen Diagnose, wie beispielsweise Depressionen oder somatische Beschwerden wie Rückenschmerzen. Burnout wird medizinisch betrachtet nicht als eigenständige Krankheit klassifiziert, sondern vielmehr als ein bestimmter Faktor, der den allgemeinen Gesundheitszustand beeinflusst. Detailliertere Informationen finden Sie unter Burnout > Definition - Diagnose - Risiko.
Was im allgemeinen Sprachgebrauch als "Krankschreibung" bekannt ist, ist in Wirklichkeit eine offizielle Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Weitere Einzelheiten hierzu sind unter Arbeitsunfähigkeit zu finden. Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn entweder eine bestehende Krankheit dazu führt, dass die aktuell ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichtet werden kann oder nur unter Gefahr einer Verschlimmerung des Leiden möglich ist, oder wenn die Arbeitsunfähigkeit auf Basis eines Gesundheitszustandes bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit absehbar ist.
Laut den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kann auch dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn ausschließlich die Diagnose Burnout vorliegt, da Burnout als ein solcher "Krankheitszustand" gewertet werden kann.
2.2. Praktischer Rat
Ein Burnout-Syndrom geht häufig mit Begleiterkrankungen und/oder psychischen Störungen einher. Es ist ratsam, dem behandelnden Arzt bei der Untersuchung sämtliche körperlichen und psychischen Beschwerden detailliert mitzuteilen, um eine umfassende Diagnosestellung zu ermöglichen. Dies erleichtert die Begründung der Arbeitsunfähigkeit.
2.3. Meldung der Arbeitsverhinderung
Aufgrund der bei Burnout oft auftretenden starken Antriebslosigkeit kann es vorkommen, dass betroffene Personen einfach zu Hause bleiben, sich nicht bei ihrem Arbeitgeber abmelden und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einholen. Solch ein Vorgehen kann nachteilige Konsequenzen nach sich ziehen. Ohne eine AU sind sowohl der eigene Arbeitsplatz als auch zukünftige Ansprüche auf Krankengeld gefährdet. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Arbeitsunfähigkeit.
Fortschreitende Neugestaltung der AU: Seit dem 1. Oktober 2021 erfolgt eine schrittweise Umstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf ein digitales Verfahren. Im ersten Schritt wird die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse direkt durch die Arztpraxis an die jeweilige Kasse vorgenommen. Einzelheiten zur Umstellung sind unter Arbeitsunfähigkeit verfügbar.
2.4. Finanzielle Absicherung
Im Falle von Arbeitsunfähigkeit sind die Arbeitgeber verpflichtet, für die Dauer von bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung zu leisten, das heißt, sie müssen das Gehalt oder den Lohn weiterhin zahlen. Bei einer längeren Krankheitsphase wird von der Krankenkasse auf Antrag Krankengeld gewährt. Nachfolgend kann gegebenenfalls die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung auszahlen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit.
2.5. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Kündigung aufgrund gesundheitlicher Probleme ist lediglich unter spezifischen Bedingungen zulässig, wie im Abschnitt Krankheitsbedingte Kündigung näher erläutert wird. Personen, die eine Kündigung erhalten, sollten frühzeitig Vorsorge für ihren weiteren Lebensunterhalt und ihren Krankenversicherungsschutz treffen, beispielsweise durch die Beantragung von Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit.
3. Schrittweise Wiedereingliederung in den Beruf
Nach einer längeren Phase der Arbeitsunfähigkeit kann die Rückkehr in das Berufsleben eine Herausforderung darstellen. Die schrittweise Wiedereingliederung hat zum Ziel, diesen Übergang für die Betroffenen zu erleichtern, indem arbeitsunfähige Angestellte allmählich an die üblichen Arbeitsanforderungen herangeführt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Stufenweise Wiedereingliederung.
4. Medizinische und berufliche Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation kann dazu beitragen, dass Personen, die an Burnout leiden, wieder in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Weitere Details sind unter Burnout > Behandlung zu finden.
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, auch als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) bekannt, können die Sicherung des bestehenden Arbeitsplatzes unterstützen oder die berufliche Wiedereingliederung fördern. Berufliche Reha-Leistungen können ebenfalls in Betracht gezogen werden, wenn Burnout die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit unmöglich macht. Bei Burnout können beispielsweise Berufe im sozialen oder pädagogisch-therapeutischen Bereich psychosoziale Stressfaktoren mit sich bringen, die sich auf lange Sicht negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken können. In solchen Fällen könnte ein Wechsel in einen anderen Beruf mittels Leistungen zur beruflichen Reha erwogen werden, da langfristig das Risiko einer Erwerbsminderung besteht. Detaillierte Informationen sind unter Berufliche Reha > Leistungen aufgeführt.
Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund können Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung auch dann gewährt werden, wenn ausschließlich Burnout diagnostiziert wurde.
4.1. Praktischer Ratschlag
Umfassende Informationen zur beruflichen Rehabilitation sind in der Publikation "Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erhältlich, die kostenlos unter www.bar-frankfurt.de > Publikationen > Reha-Grundlagen > Arbeitshilfen heruntergeladen werden kann.
5. Spezielle Unterstützung am Arbeitsplatz
Wenn ein Burnout-Syndrom so schwerwiegend ist, dass es die Berufstätigkeit beeinträchtigt oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, stehen verschiedene Schutz-, Unterstützungs- und Förderoptionen zur Verfügung. Nachfolgend ist eine Liste von Links zu sozialrechtlichen Leistungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit Burnout relevant werden könnten:
6. Rentenleistungen
Personen, die aufgrund eines Burnouts nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein können, haben unter Umständen Anspruch auf eine der folgenden Rentenarten:
Sofern ausreichend rentenrechtliche Zeiten im Rentenkonto verbucht sind, kann auch eine vorzeitige Altersrente zur Bewältigung des Burnouts eine nützliche Option darstellen:
7. Verwandte Themen
Burnout > Definition - Diagnose - Risiko
Burnout > Behandlung
Burnout > Finanzielle Unterstützung
Depressionen > Arbeit