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Frankfurter Flughafen Zoll

Zollbestimmungen am Flughafen: Müssen Güter deklariert werden?

Von Sascha Münch

Neueste Aktualisierung: 12. Februar 2025

Voraussichtliche Lesezeit: 3 Minuten

Häufig findet am Airport eine Zollüberprüfung statt

Sommer, Sonne, Strand und Erholung - oder doch eher der ausgedehnte Einkaufsbummel in einer Metropole? Welche Art von Ferien auch immer bevorzugt wird, zumeist werden zahlreiche Mitbringsel erworben, um die Erinnerung an die Pause vom Alltag lange wachzuhalten.

Kaum gelandet, fragen sich etliche Reisende, ab wann sie etwas beim Zoll am Airport deklarieren müssen. Denn wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Doch welche Waren müssen beim Zoll am Flugplatz angemeldet werden?

Dieser Frage geht der folgende Ratgeberartikel auf den Grund. Wir informieren Sie darüber, wie die Zollabfertigung am Flughafen vonstattengeht und welche Reisefreimengen für die jeweiligen Artikel innerhalb der Europäischen Union (EU) Gültigkeit besitzen.

FAQ: Zoll am Airport

Ab wann muss ich beim Zoll am Flugplatz etwas anmelden?

Sie müssen Güter beim Zoll am Airport deklarieren, welche die Reisefreimengen überschreiten, falls Sie diese nach Deutschland einführen möchten. Auch für Bares über 10.000 Euro ist eine Zollanmeldung erforderlich.

Welche Freimengen gelten innerhalb der EU?

Die aktuellen Freimengen für Reisen innerhalb der EU können hier eingesehen werden.

Wie funktioniert die Anmeldung am Flugplatz beim Zoll?

Wenn Sie etwas zu deklarieren haben, müssen Sie den „roten' Bereich beim Zoll am Airport aufsuchen. Ob die Anmeldung mündlich oder schriftlich zu erfolgen hat, hängt davon ab, welche Güter Sie importieren wollen.

Was gilt es bei der Zollkontrolle am Flugplatz zu berücksichtigen?

Im Grunde genommen ist die Abwicklung beim Zoll am Flughafen für die meisten Urlauber eine reine Formsache. Wer etwas zu deklarieren hat, muss den sogenannten roten Bereich benutzen. Falls Sie nichts beim Zoll zu deklarieren haben, können Sie den grünen Bereich nutzen.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie dennoch in eine Kontrolle durch den Zoll am Flugplatz geraten. Die Beamten haben nämlich das Recht, zufällig zu kontrollieren, ob tatsächlich keine Güter geschmuggelt werden.

Sollten Sie dann zollpflichtige Produkte nicht angegeben haben, kann dies juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei sind sowohl ein Ordnungswidrigkeiten-, als auch ein Strafprozess denkbar. Die Strafen werden im individuellen Fall festgelegt.

Zoll am Flughafen: Was darf man mitnehmen?

Reisende sollten sich stets vor Beginn der Reise darüber informieren, welche Güter dem Zoll am Flughafen gemeldet werden müssen, wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Dabei spielt es eine bedeutende Rolle, ob Sie Ferien in einem EU-Land verbringen oder nicht.

Grundsätzlich gilt nämlich die Freizügigkeit der EU, sodass Sie eine größere Gütermenge steuerfrei einführen dürfen, solange diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Für sogenannte Genussprodukte, auf welche in Deutschland die Verbrauchssteuer erhoben wird, gelten allerdings festgelegte Reisefreimengen. Das sind beispielsweise folgende:

  • Einhundertzehn Liter Bier
  • Zehn Kilogramm Kaffee
  • Achthundert Zigaretten

Beachten Sie allerdings, dass diese Reisefreimengen, welche beim Zoll am Flugplatz nicht angegeben werden müssen, nur gelten, wenn Sie aus einem EU-Land einreisen. Für Länder außerhalb der EU gelten abweichende Reisefreimengen.

Wichtig: Auch Bargeld darf nicht in unbeschränkten Mengen eingeführt werden. Wenn Sie mehr als 10.000 Euro mit sich führen, muss eine mündliche Anmeldung am Airport beim Zoll stattfinden, falls Sie aus einem EU-Land einreisen. Bei einer Einreise aus anderen Staaten muss die Zollanmeldung schriftlich erfolgen.

Über den Autor

Sascha Münch

Nach seinem abgeschlossenen Jurastudium in Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Im Jahr 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und im Jahr 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er unter anderem Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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