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DHL-Einschreiben mit Rückschein

Die wohlbekannteste nachvollziehbare Briefdienstleistung ist das Einschreiben. Konsumenten können hier, abhängig von ihrem persönlichen Bedarf, zwischen verschiedenen Optionen wählen, die zudem im Konfliktfall vor Gericht Vorteile mit sich bringen können.

Der Zustellnachweis - Vorzüge von Einschreiben gegenüber Standardbriefen

Im Gegensatz zum regulären Brief bestätigt der Briefdienstleister bei einem Einschreiben den Versand und die Zustellung. Somit findet ein sogenannter Zustellnachweis statt. Je nach Art des Einschreibens dokumentiert der Briefdienstleister den Einwurf in den Briefkasten, oder der Empfänger muss für den Erhalt unterschreiben. Der Versender kann den Status des Einschreibens über eine Online-Sendungsverfolgung einsehen und bekommt gegebenenfalls auch noch ein eigenes Dokument über die Zustellung.

Zum Beispiel bei Kündigungen sind Einschreiben gegenüber gewöhnlichen Briefen aus juristischer Sicht daher die bessere Option. Im Streitfall müssen nämlich Sie als Versender:in den fristgerechten Eingang des Schreibens beim Empfänger belegen. Bei einem einfachen Brief gelingt das in der Regel nicht, es sei denn, Sie werfen den Brief im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Empfängers.

Mit einem Einschreiben haben Sie aufgrund der nachvollziehbaren Dokumentation für den Notfall bessere Karten. So wird bei dem Rückschein, den Sie beim Versenden eines Einschreibens mit Rückschein erhalten, angenommen, dass das Schreiben an dem genannten Datum zugegangen ist. Sie haben somit ein wichtiges Beweismittel in der Hand, welches bestätigt, dass der Empfänger Ihr Schreiben empfangen hat.

Jedoch wichtig: Zustellnachweise wie der Rückschein belegen im Streitfall nur den Zugang als solchen, jedoch nicht den spezifischen Inhalt des versandten Schreibens. Dokumentieren Sie daher im Zweifelsfall vor dem Versand zusätzlich den Inhalt des Schreibens sowie die Einlage in den Umschlag durch Zeug:innen oder mithilfe von Fotos.

Ein weiterer Vorzug von Einschreiben gegenüber Standardbriefen: Die Deutsche Post AG haftet als Briefdienstleister bei Einschreiben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Deutsche Post AG im Einzelfall fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, sondern nur, dass sie die Einschreiben in ihrer Obhut hatte. Je nach Art des Einschreibens haftet sie bis zu einer Haftungsobergrenze von maximal 25 Euro bei Verlust oder Beschädigung.

Bevor Sie ein Einschreiben versenden, sollten Sie allerdings beachten, dass die Deutsche Post AG unterschiedliche Varianten von Einschreiben anbietet, die sich in der Art der Zustellung, dem Nachweis hierüber, der Haftungssumme im Detail sowie im Preis unterscheiden.

Das "Übliche" - das Einschreiben

Verbraucher:innen, die ein Einschreiben aufgeben, bekommen bei der Deutschen Post AG für einen Aufpreis von 2,65 Euro zusätzlich zum Briefporto das "Standard"-Einschreiben. Hierbei wird der Brief nur gegen Unterschrift des Empfängers oder eines Empfangsberechtigten, etwa Ehepartner und Familienmitglieder im Haushalt, übergeben.

Die Unterschrift des Empfängers kann der Absender im Internet unter der Sendungsverfolgung einsehen. Zur Beweissicherung sollten Sie sowohl den Einlieferungsbeleg als auch die Sendungsverfolgung nebst angezeigter Unterschrift, beispielsweise durch Screenshots oder Bildschirmausdrucke, aufbewahren. 

Das "Kostengünstige" - das Einwurf-Einschreiben

Für 2,35 Euro Aufpreis zusätzlich zum Briefporto erhalten Sie das günstigste Einschreiben im Angebot der Deutschen Post AG. Entscheidender Unterschied zum gewöhnlichen Einschreiben ist, dass der Briefzusteller sich den Empfang nicht durch eine Unterschrift bestätigen lässt, sondern das Einschreiben wie einen normalen Brief einwirft.

Den Einwurf quittiert der Zusteller dann wiederum selbst. Über die Sendungsverfolgung sehen Sie als Absender:in, dass der Brief zugestellt wurde sowie das Datum. Auch hier empfehlen die Verbraucherzentralen: Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und die Dokumentation der Sendungsverfolgung, beispielsweise durch Screenshots, auf.

Nachteil des Einwurf-Einschreibens: Briefe, die beispielsweise an eine Briefkastenfirma gesendet werden, erreichen zwar "auf dem Papier" den Empfänger. Ob tatsächlich eine Person jemals das Schreiben in den Händen halten wird, erfahren Sie aber nicht.

Das "Gerichtsfeste" - das Einschreiben mit Rückschein

Bei dem für 4,85 Euro Aufpreis zusätzlich zum Briefporto erhältlichen Einschreiben mit Rückschein handelt es sich um ein gewöhnliches Einschreiben. Zusätzlich erhalten Versender:innen schriftlich eine Zustellbenachrichtigung mit Datum der Zustellung und Unterschrift des Empfängers.

Der große Vorteil des Einschreibens mit Rückschein: Im Fall eines Verfahrens geht das Gericht davon aus, dass ein Einschreiben den Empfänger an dem Datum erreicht hat, das im Rückschein genannt wird. Hierdurch lässt sich regelmäßig der Zugang des Schreibens vor Gericht beweisen. Im Gegensatz zum "Standard"-Einschreiben oder dem Einwurf-Einschreiben besteht im Streitfall kein Risiko, dass Gerichte eine solche Vermutung nicht anerkennen.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.