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Afd niedersachsen wahlprogramm

Die AfD veröffentlichte bereits im Juni 2023 ihren Leitantrag zum Europawahlprogramm. Am 6. August 2023 wurde das Europawahlprogramm 2024 in Magdeburg einstimmig verabschiedet. Ebenso wurde die Kandidatenliste für die Europawahl beschlossen.

In Bezug auf die europäische Politik strebt die AfD in ihrem Wahlprogramm eine grundlegende Neuausrichtung an. Ein radikaler Wandel und ein Neustart seien unerlässlich, erklärte Harld Weyel, der europapolitische Sprecher der Partei, bereits vor dem Parteitag in Magdeburg im Deutschlandfunk. EU-Abgeordnete seien seiner Meinung nach nicht ausreichend legitimiert, da sie über Listen gewählt werden. Auch die AfD-Vorsitzende Weidel betonte, dass ihre Partei einen Kompetenzabbau der EU anstrebe.

Das Wahlprogramm der AfD betrachtet die Europäische Union als gescheitert: „Wir halten die EU für nicht reformierbar und betrachten sie als gescheitertes Projekt', heißt es in der Präambel. Stattdessen strebt die Partei einen „Bund europäischer Nationen' an, eine neu zu gründende europäische Wirtschafts- und Interessengemeinschaft, die die Souveränität der Mitgliedsstaaten sichert. Eine solche Neuordnung muss in Deutschland jedoch über eine Volksabstimmung entschieden werden. Die AfD fordert im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik eine „Festung Europa' und die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten beim Außengrenzschutz und bei Abschiebungen. Weiterhin fordert die Partei eine Annäherung an Russland und die Beendigung der Wirtschaftssanktionen, welche im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine verhängt wurden. Die Partei distanziert sich von den USA. Deutschland und Europa sollten sich nicht zu „Vasallen einer Großmacht' degradieren lassen, so die AfD. In der Klimapolitik lehnt die AfD Maßnahmen gegen die Erderwärmung ab und kritisiert eine „irrationales CO2-Hysterie'. Das Klima habe sich „seit jeher' verändert. Die Wiederinbetriebnahme der sechs zuletzt stillgelegten Atomkraftwerke wird gefordert. Darüber hinaus will die AfD das Autofahren und den Flugverkehr fördern.

Differenzen um Spitzenkandidat Maximilian Krah und deren Konsequenzen

Die AfD trat mit Maximilian Krah als Spitzenkandidat zum Europawahlkampf an. Der Rechtsanwalt vertritt die AfD seit 2019 im Europaparlament und gehört dem Landesverband Sachsen der AfD an, der vom Verfassungsschutz als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft wird. Krah gilt als einer der wichtigsten Vertreter der völkisch-nationalistischen und rechtsextremen Flügel der AfD. Seit 2022 ist er auch Mitglied des AfD-Bundesvorstandes. Trotz der im April 2024 aufgekommenen Spionagevorwürfe gegen einen Mitarbeiter hielt die AfD an Krah als Spitzenkandidat fest. Ein Interview mit Krah im Mai 2024, in dem er mit fragwürdigen Äußerungen auffiel, bewirkte letztlich Konsequenzen für die Partei.

Für die Bundestagswahl 2025 könnte Krah womöglich in einem sächsischen Wahlkreis kandidieren. Spitzenkandidatin für den Bundestagswahlkampf wird voraussichtlich Alice Weidel sein.

AfD-Ausschluss aus der ID-Fraktion und Fraktionsgründung „Europa Souveräner Nationen'

Marine Le Pens Partei, das Rassemblement National, beendete die Zusammenarbeit mit der AfD und wolle zukünftig keine gemeinsame Fraktion im Europäischen Parlament bilden. Es gab seit Monaten eine Eskalation des Zerwürfnisses. Nach einer Abstimmung in der ID-Fraktion wurden alle AfD-Abgeordneten aus der Fraktion ausgeschlossen. Die AfD versuchte, dies zu verhindern, indem sie nur den Ausschluss von Krah beantragte. Die AfD erwägte, Maximilian Krah zum Rücktritt aufzufordern. Laut Europawahlgesetz war ein Ausschluss eines Kandidaten kurz vor der Wahl jedoch nicht mehr möglich. Die AfD verhängte ein Auftrittsverbot gegen Krah. Krah erklärte seinen Rückzug aus dem Bundesvorstand. Nach der Europawahl schloss die AfD Krah aus der Delegation für das Europaparlament aus. Der Bundesvorstand der AfD empfahl auf dem Parteitag den Austritt aus der europäischen Partei „Identität und Demokratie', um einem bevorstehenden Rauswurf zuvorzukommen.

Wenige Tage später kündigte die AfD die Gründung einer neuen Fraktion im EU-Parlament an. Nach Ankündigungen der FPÖ und Orbáns Fidesz, eine Rechtsaußen-Fraktion mit dem Namen „Patrioten für Europa' zu gründen, wurde die Frage nach der Position der AfD gestellt. Auch die Fraktion ID hatte die Zusammenarbeit mit der AfD beendet. Nach anfänglichen Überlegungen zum Rücktritt von Krah, verhängte die AfD ein Auftrittsverbot gegen ihn und Peter Bystron. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bystron wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche.

Die AfD wurde in der neu gegründeten „PfE'-Fraktion (Patrioten für Europa), in der unter anderem die französischen und österreichischen Vertreter vertreten waren, nicht willkommen geheißen. Daher gründeten die AfD und weitere europäische Parteien die „ESN'-Fraktion (Europa Souveräner Nationen).

AfD - Debatte um Parteiverbot und Verfassungsschutz-Einstufung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet an einem Gutachten zur Neueinstufung der AfD. Recherchen der Süddeutschen Zeitung legen nahe, dass die gesamte Partei als „gesichert extremistisch' eingestuft werden könnte. 2021 hatte das BfV die AfD bereits als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte im Mai 2024 die entsprechende Einstufung. Aktuell gilt die AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „gesichert rechtsextremistisch'. In weiteren sechs Bundesländern besteht ein Verdachtsfall.

Die Debatte um ein Parteiverbot der AfD wurde erneut verstärkt. Nach der Europawahl forderte ein breites Bündnis Regierung, Parlament und Bundesrat auf, ein Parteiverbot zu beantragen. Das Bündnis besteht aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Beratern, Aktivistinnen und Aktivisten, Juristinnen und Juristen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, Klimabewegten und langjährigen Antifaschistinnen und Antifaschisten. Ihr Motto: „Menschenwürde verteidigen - AfD-Verbot jetzt!'.

Mitte November 2024 übergaben mehr als 100 Abgeordnete dem Bundestagspräsidentin einen Antrag auf ein Verbotsverfahren. In den vergangenen Monaten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft, ob die AfD verfassungswidrig ist.

Das BfV hat im Mai 2025 eine Neubewertung der AfD vorgenommen und die gesamte Partei als „erwiesen rechtsextremistisch' eingestuft. Die AfD reichte Klage gegen den Verfassungsschutz ein. Ein Parteiverbot kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.

AfD-Verbot Pro Contra

Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind im Grundgesetz geregelt. Kritiker warnen davor, dass die AfD sich als Opfer inszenieren könnte. Ob aus Programm und Agieren der AfD hinreichende Anhaltspunkte für Verfassungsfeindlichkeit erkennbar sind, ist fraglich.